Nächster Planungsschritt für unsere Leibstraße Kurze Infos aus dem Bauausschuss vom 08.04.2025

Leibstraße

Im Mittelpunkt der umfangreichen Sitzung standen die Vorentwurfsplanung für die Neugestaltung der Leibstraße und die nächsten Schritte auf dem Weg zur Entwicklung der Finckwiese als Gewerbegebiet.

Im Bericht des Bürgermeisters wies ich zunächst auf einen Termin für alle Haarer Bürger hin: Am 14. Mai laden wir ab 19 Uhr ins Bürgerhaus zur 1. Bürgerinfo der Stadt Haar (weitere Infos hier) ein. An dem Abend werde ich einen Überblick über die kommenden Bauvorhaben und großen Projekte der Stadt Haar geben und mit Ihnen ins Gespräch kommen. Die neue Veranstaltung bieten wir übrigens zusätzlich zur Bürgerversammlung an. Diese wird, wie es gute Tradition in Haar ist, auch in diesem Jahr im Dezember stattfinden – und zwar am 3. Dezember ab 18 Uhr. Unbedingt im Kalender vormerken!

Ein Blick auf die neue Leibstraße

Danach stellten Thomas Wieden, Geschäftsführer des Architekturbüros Holl Wieden Partnerschaft und Uwe Knappschneider, Gründer und Geschäftsführer des Planungsbüros licht raum stadtplanung, den Mitgliedern des Bauausschusses die Vorentwurfsplanung für die Umgestaltung der Leibstraße vor. Unsere „Einkaufsmeile“ ist bekannterweise mittlerweile stark in die Jahre gekommen und braucht dringend Erneuerung. Schritt für Schritt schreiten wir dabei voran: Wir haben einen städtebaulichen Wettbewerb ausgeschrieben und im Jahr 2023 den Entwurf des Büros Holl Wieden Partnerschaft als Sieger gekürt. Für den Haushalt 2025 wurden die notwendigen Mittel bereitgestellt und der Wettbewerbssieger nahm die Detailarbeit auf.

Die am Dienstag vorgestellte Vorentwurfsplanung bekam im Ausschuss sehr positives Feedback. Herr Wieden und Herr Knappschneider stellten mit einer kurzen Präsentation Zeichnungen des Bauvorhabens vor und erläuterten Sinn und Zweck der Umgestaltung. Die Leibstraße wird nach dem Umbau mehr Aufenthaltsqualität für die Besucher haben und sich in Richtung eines von der Einfahrt an der Wasserburger Straße bis zum Kreisverkehr durchgängigen Straßenmarkts entwickeln. Ein barrierefreier Granitbelag wird den aktuellen Straßencharakter deutlich aufwerten.

Als Highlights sehen die Planer unter anderem Verweilmöglichkeiten vor der Stadtbücherei, eine neue Mitte mit Wasserspiel und Sitzgelegenheiten sowie einen Auftaktplatz im südlichen Teil vor. Für Autos sind insgesamt 74 Stellplätze geplant sowie großzügige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die Parkplatzflächen, die hauptsächlich für Besucher der Geschäfte vorgesehen sind, sind flexibel und können beispielsweise am Wochenende für Veranstaltungen auf der Leibstraße gut genutzt werden. Zahlreiche Bäume werden im Sommer ein Kronendach bilden.

Finanzierung im machbaren Rahmen

Nach der Vorstellung folgte der Blick auf die Finanzen und auch hier sieht es gut aus: Die grobe Schätzung geht von 9,52 Millionen Euro Baukosten aus, für die wir rund 5,08 Millionen Euro Fördermittel erhalten. Demnach müsste die Stadt Haar 4,44 Millionen Euro selber stemmen, im Haushalt sind aktuell 3,85 Millionen Euro eingestellt. Die Zahlen sind vorläufig, denn die Vorentwurfsplanung ist einer der ersten Schritte bis zum Baubeginn. Je konkreter die Planung in den kommenden Monaten wird, desto belastbarer wird auch die Kostenberechnung.

Hintergrund: Leistungsphasen nach HOAI

Die einzelnen Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bei einem Bauvorhaben untergliedern sich in Leistungsphasen, wobei die Leistungsbilder regelmäßig neun Leistungsphasen haben.
LP1: Grundlagenermittlung
LP2: Vorplanung
LP3: Entwurfsplanung (hier stehen wir gerade bei der Neugestaltung der Leibstraße)
LP4: Genehmigungsplanung
LP5: Ausführungsplanung
LP6: Vorbereitung der Vergabe
LP7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
LP9: Objektbetreuung

Der Bauausschuss nahm einstimmig die vorgestellte Vorentwurfsplanung zur Kenntnis und empfahl dem Stadtrat deren Freigabe sowie die Ermächtigung, dass die Verwaltung die nächste Planungsstufe (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beim Architekturbüro Holl Wieden abruft. Stimmt der Stadtrat in seiner Sitzung vom 29. April zu, wird das Büro voraussichtlich im Herbst die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorstellen.

Vorbereitungen für Gewerbeansiedlungen auf der Finckwiese

Nächster Punkt auf der Tagesordnung war die Würdigung der Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zur 42. Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet südlich der Wasserburger Straße/östlich der Grasbrunner Straße – Gewerbegebiet. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 24.10.2023 die Fortschreibung dieses Flächennutzungsplans beschlossen.

Zwischen 14.08. und 09.12.2024 gaben daraufhin 18 sogenannte Träger öffentlicher Belange (also beispielsweise die Regierung von Oberbayern, die Polizei oder das Staatliche Bauamt Freising) Stellungnahmen zu unserem Vorhaben ab. Nachdem ich zu Beginn der Debatte auf die Notwendigkeit für die Stadt Haar, mit der ersten Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets nach fast 40 Jahren (!) dringend benötigte Gewerbesteuer zu generieren, hingewiesen hatte, ging der Ausschuss die Stellungnahmen im Detail durch.

Änderungen bei der zweiten Zufahrt

Eine wesentliche Änderung gegenüber den auch im Rahmen der Bürgerversammlung 2024 und bei Infoveranstaltungen vorgestellten Plänen betrifft die ursprünglich geplante zweite Ein- und Ausfahrt an der Wasserburger Straße. Diese sollte zur Kreuzung ausgebildet und, da auf der Höhe der Waldstraße, auch Unterhaar besser anbinden. Dies hätte gerade für die Anlieger aus der Waldstraße die Ein- und Ausfahrtsmöglichkeiten und die Querung für Fußgänger deutlich verbessert.

Die dafür auf der Seite der Finckwiese notwendige Fläche befindet sich allerdings im Eigentum eines weiteren Grundstückseigentümers. Es hat sich in den vergangenen Wochen leider herausgestellt, dass ein Grunderwerb dieser Fläche durch die Grundstückseigentümerin der Finckwiese aktuell nicht in Aussicht steht. Stattdessen wird die Ausfahrt nun voraussichtlich auf eine Rechtsein-/Rechtsausfahrt reduziert. Eine diesbezügliche Prüfung und Konkretisierung folgt im Rahmen eines künftigen Bebauungsplanverfahrens inklusive der Rahmenplanung.

Am Ende der Diskussion gab der Bauausschuss bei einer Gegenstimme die Flächennutzungsplanänderung unter Berücksichtigung der jeweils einstimmig getroffenen Würdigungsbeschlüsse für das weitere Verfahren frei – es folgt nun die öffentliche Auslegung.

Empfehlungsbeschluss: Bebauungsplan für Finckwiese aufstellen

Auch der nächste Tagesordnungspunkt behandelte die Finckwiese: ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan soll für die Fläche getroffen werden.  Die Stadt Haar will die Ansiedlung von Gewerbe fördern und verfügbare, gut erschlossene und zusammenhängende Gewerbeflächen anbieten. Denn uns fehlen gegenwärtig insbesondere größere, zusammenhängende Flächen für Unternehmen aus den Bereichen Forschung- und Entwicklung, Fertigung, Montage oder Produktion. Nachdem unsere Wirtschaftsförderung fast ausschließlich aus diesen Bereichen Anfragen erhält, also Bedarf besteht, müssen wir uns hierfür aufstellen.

Unsere vorhandenen Gewerbeflächen sind leider flächenmäßig gering und überwiegend kleinteilig. Sie liegen meist in bebauten Gebieten mit einer Mischnutzung und eignen sich aufgrund ungünstigen Zuschnittes oder des sensiblen Umfelds nur sehr eingeschränkt für die genannten gewerblichen Nutzungen.

Gleichzeitig spielt – vor allem bei konkreten Ansiedlungswünschen – die zeitliche Verfügbarkeit eine wesentliche Rolle. Die Finckwiese mit einer Größe von rund 8 ha stellt im Stadtgebiet die einzige Fläche mit großem Entwicklungspotential dar. Sie ist frei entwickelbar. Um nun zeitnah Gewerbe ansiedeln zu können, soll für den Bereich der 42. FNP-Änderung (siehe weiter oben im Text) auch die entsprechende planungsrechtliche Grundlage für die gewerbliche Entwicklung durch Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden.

Parallelverfahren bringt Geschwindigkeit in die Pläne

Die Verwaltung empfahl deshalb, parallel zum laufenden Verfahren der 42. FNP-Änderung und auf Basis der Überlegungen zur gewerblichen Entwicklung des Gebietes einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen. Der vorgeschlagene Aufstellungsbeschluss soll potentiellen Bewerbern signalisieren, dass die Stadt bereit ist, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Dieses Ansinnen wurde im Ausschuss durchaus kontrovers diskutiert. Ein Antrag der SPD-Fraktion, zunächst keinen Aufstellungsbeschluss zu fällen, sondern nur einen städtebaulichen Rahmenplan zu erarbeiten, wurde mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen empfahl der Bauausschuss mit einer Mehrheit von 12 zu 6 Stimmen dem Stadtrat, in seiner kommenden Sitzung sowohl den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit der laufenden Nr. 213 zur städtebaulichen Entwicklung des Gebietes am südöstlichen Ortsrand südlich der Wasserburger Straße und östlich der Grasbrunner Straße zu treffen, als auch einen Rahmenplan für die entsprechende Fläche zu entwickeln.

Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines attraktiven Gewerbegebiets. Im Beschluss wird ferner empfohlen, hinsichtlich der Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung, welche der Bauleitplanung zu Grunde gelegt werden soll, einen städtebaulichen Rahmen- und Strukturplan zu erarbeiten. Dieser legt neben dem Maß der baulichen Nutzung und den Grundzügen der Erschließung auch die Durchgrünung des Baugebietes, die Anforderungen der Klimaanpassung, des Klimaschutzes sowie der städtischen Leitlinien zum ökologischen Bauen fest.

Auch die Ausgleichsmaßnahmen müssen wir uns anschauen – wir reden von rund 2,8 ha, die jedenfalls teilweise in größtmöglicher Nähe des Änderungsbereichs auszuweisen sind. Weitere potenzielle Ausgleichsflächen gibt es im Süden Haars beidseits der Grasbrunner Straße (B 471) unmittelbar am Ortsrand.

Gemeinsam aktiv bei konkretem Ansiedlungswunsch

Das Bauleitplanverfahren soll allerdings erst zu Ende gebracht werden, wenn ein konkreter Ansiedlungswunsch und somit ein konkreter mit der Stadt Haar abgestimmter Entwicklungsbedarf besteht, also ein passendes Unternehmen Interesse hat. Die Kosten der Bauleitplanung sowie der städtebaulichen Grundlagen und Voruntersuchungen wird übrigens der Planungsbegünstigte, also der Investor übernehmen müssen – und nicht die Stadt Haar. Auch das ist ein wichtiger Fakt, der in der öffentlichen Diskussion oft übersehen wird.

Die bis zum Ende des öffentlichen Teils der Sitzung folgenden Tagesordnungspunkte behandelten eine Tektur zu einem Bauantrag im Jugendstilpark, einen Bauantrag und zwei Bauanfragen. Diese können Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Haar nachlesen.


Und so geht es weiter im Sitzungssaal: Die Osterferien sind sitzungsfrei, am 29. April tagt der Stadtrat – wie immer Dienstags ab 19 Uhr im Sitzungssaal. Über Ihren Besuch würde ich mich sehr freuen.

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