18 Fragen, 18 Antworten zur „Finckwiese“ Anfrage der Bürgerinitiative "Zukunft Finckwiese" vom 29.04.2025

Am 29.04. hat die Bürgerinitiative „Zukunft Finckwiese“ im Rahmen der Sitzung des Rats der Stadt Haar 18 Fragen zur „Finckwiese“ gestellt. Diese wurden in schriftlich beantwortet und zur Verlesung in der Sitzung des Stadtrats vom 27.05. vorgeschlagen.

Frage 1: In welchem Umfang hat die Stadt die Ermittlung der Größe der Ausgleichsfläche (Faktor 0,35) überprüft?
Frage 2: Was war das Ergebnis der Überprüfung?
Frage 3: Warum wurde der Leitfaden Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aus 2003 und nicht der aktuelle aus 2021 verwendet?
Frage 4: Wo kann die Berechnung im Einzelnen durch Außenstehende (z.B. BUND) nachvollzogen werden?
Frage 5: Bedeutet das, dass ca. 46 Prozent der Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Grasbrunn geplant sind?
Frage 6: Wurden andere Flächen für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet von Haar geprüft?
Frage 7: Warum wird keine Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer südlicher Nähe des Eingriffsgebietes, auf dem Stadtgebiet Haar, projektiert?
Frage 8: Ist die Maßnahme auf Grasbrunner Gebiet vergleichbar mit der heute anzutreffenden Anpflanzung von 19 Bäumen südlich von Haar und westlich der B 471?
Frage 9: Ist mit „öffentlicher Begehbarkeit“ gemeint, dass wie westlich B471 / südlich Haar ein nicht angelegter Trampelpfad durch die Wiese entstehen wird?
Frage 10: Möchte die Stadt Haar prüfen, ob mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden kann?
Frage 11: Ist der Stadt bekannt, dass die DIBAG vergleichbare Vorhaben mit anderen Investoren auf dem Weg städtebaulicher Verträge oder analoger rechtlicher Instrumente umgesetzt hat?
Frage 12: Wie hoch schätzt die Stadt nach ihren Erfahrungen die genannten Kosten ein?
Frage 13: Welcher Anteil der Kosten ist nach Schätzung der Stadt zum aktuellen Zeitpunkt bereits entstanden und bezahlt?
Frage 14: Welche Kosten entstehen der öffentlichen Hand schätzungsweise für
Erschließungsmaßnahmen und welchen Anteil daran trägt die Stadt Haar?
Frage 15: Welche Rolle spielt dabei die Versorgung der Gewerbefläche mit insbesondere durch das Geothermie-Vorhaben Vaterstetten?
Frage 16: Welche Rolle spielt diese gegebenenfalls geplante Versorgung bei der Anrechnung von Ausgleichsflächen im Eingriffsgebiet?
Frage 17: Welche Wertveränderung wird nach Schätzung der Stadt für die Eingriffsfläche durch die Schaffung von Baurecht erwartet?
Frage 18: In welcher Weise und für welchen Zeitraum hält die Stadt es für realistisch sicher zu stellen, dass ein Investor die mit Baurecht versehenen Flächen nicht veräußern wird.

Die Antworten der Stadt Haar darauf können Sie hier nachlesen.

Warum wir Gewerbeansiedlungen auf der Finckwiese benötigen, lesen Sie hier.

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