Am 3. Dezember standen im Bauausschuss zwei wichtige Bauvorhaben der Gemeinde Haar auf der Tagesordnung.
Zunächst berichtete ich über einen Vor-Ort-Termin in Bad Mergentheim in Baden-Württemberg. Im Oktober hat ein kleines Team aus der Verwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr gemeinsam mit mir eine seriell gefertigte und modular gebaute Feuerwache sowie eine entsprechend errichtete Kita besichtigt. Sehr erfreulich: Diese Gebäude erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und wären für unseren Bedarf in Haar gut geeignet. Die Vorteile dieser Bauweise liegen in geringeren Kosten und einer schnelleren Realisierbarkeit. Ob diese Variante auch bei den kommenden Bauvorhaben der Gemeinde eine Rolle spielen wird, wird sich zeigen. Die Exkursion nach Bad Mergentheim war auf alle Fälle sehr aufschlussreich und vielversprechend.
Nun zum ersten Bauvorhaben, das der Ausschuss auf der Agenda hatte: Die Genehmigung für den Betrieb der provisorischen zweigruppigen Kindergarten-Modulanlage in der Rechnerstraße läuft in einigen Jahren ab, weshalb wir diese durch einen neuen, größeren und dauerhaften Bau ersetzen müssen. Um mit den Planungen beginnen zu können, muss aber zuerst der Bebauungsplan Nr. 199 an dem betroffenen Teilbereich geändert werden. Ziel ist, das nötige Bauplanungsrecht für einen Neubau mit rund 550 m² Grundfläche und zwei Vollgeschossen mit Flachdach zu schaffen. Es sollen vier Kindergartengruppen und bei Möglichkeit auch eine Krippengruppe untergebracht werden. Aus diesem Grund müssen die bisherigen Festsetzungen in Bezug auf die Baugrenzen, der Fläche für die Tiefgarage, die Dachform, die Gartenzone und die Stellplätze geändert werden. Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 199 zu fassen.
Der Feuerwehrstandort in der Blumenstraße 3 ist derzeit nur bis 2025 genehmigt. Aufgrund der Enge und fehlender Räumlichkeiten wurde eine unbefristete Nutzungserlaubnis ausgeschlossen. Zudem werden gesetzliche Vorschriften (DIN 12092 „Feuerwehrhäuser“, Bayerisches Feuerwehrgesetz, Unfallverhütungsvorschriften etc.) nicht eingehalten. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht aber einen dauerhaften zweiten Standort in Haar vor. Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst sind Pflichtaufgaben der Gemeinde. Das Gebäude der Gemeindewerke inklusive Werkstatttrakt und Lagerhalle für Rohre und Leitungen ist energetisch veraltet und stark sanierungsbedürftig. Hier müsste kräftig investiert werden, um es wieder fit zu machen.
Verbleiben Feuerwehr und Gemeindewerke wo sie jetzt sind, wird die 2022 vom Gemeinderat bereits beschlossene Entwicklung des gesamten Geländes als Gewerbehof schwieriger, sprich der Standort unattraktiver. Eine mögliche Teilung des Grundstückes wäre eine Idee, verkleinert aber logischerweise die Fläche, die wir gewerblich nutzen können. Viele Investoren wünschen aber gerade für Gewerbehöfe große Flächen. Zudem stellen die vorhandenen Altlasten auf dem Grundstück im Zuge einer Neubebauung ein hohes finanzielles Risiko dar. Die Frage nach der Interimsnutzung beider Einrichtungen während der Bauphase wäre ebenso ungeklärt. Sprich: Es würde sehr schwierig dort.
Auf dem Grundstück mit ca. 5.800 m² wäre baurechtlich zwar alles grundsätzlich umsetzbar. Das Grundstück wird derzeit aber im Rahmen des Projektes „Parkwildnis“ für Freizeit- und Erholungszwecke genutzt. Auch städtebaulich und hinsichtlich der zu erwartenden verkehrlichen Überlastung der sehr engen Gronsdorfer Straße überzeugt diese Möglichkeit nicht.
Das Grundstück weist eine Größe von 4.348 m² auf und ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Aufgrund der Größe und Lage (nähe Gronsdorf) ist das Grundstück als Ersatzstandort sehr gut geeignet. Zudem könnte die Gemeinde durch die Verlegung der Feuerwehr und der Gemeindewerke das volle Potential bei der Vermarktung des Geländes an der Blumenstraße 3 nutzen. Probleme mit möglichen Altlasten und die Frage nach dem Zwischenquartier würden für die Gemeinde wegfallen. Eine städtebauliche Studie des Büros Dragomir aus dem Jahr 2020 für das Grundstück liegt bereits vor.
Die Mitglieder des Ausschusses einigten sich darauf, die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss zu vertagen. Jetzt soll die Verwaltung zunächst einige offene Fragen wie beispielsweise die Kosten der Ertüchtigung der Gebäude auf dem bestehenden Gelände klären. In der Januar-Sitzung des Bauausschusses soll dann wieder beraten und entschieden werden.
Neben einigen Bauanträgen diskutierte der Ausschuss dann noch über die Berichtigungen einiger Widmungen im Rahmen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) für verschiedene Straßenzüge im Gemeindegebiet. Im Zuge der Digitalisierung des Straßenverzeichnisses haben die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bauamt einige Unstimmigkeiten im Straßenbestandsverzeichnis festgestellt. Mit solchen Korrekturen beschäftigt sich der Bauausschuss in regelmäßigen Abständen. Ursache können beispielsweise neue Anfangs- und Endpunkte oder durch Teilung oder Verschmelzung veränderte Flurnummern sein. Der Beschluss über die sieben Korrekturen erfolgte einstimmig.