Der Endspurt im Sitzungssaal des Rathauses hat begonnen: Am 10.12. tagte zum letzten Mal in diesem Jahr der Haupt-, Umwelt- und Werkausschuss.
Zunächst berichtete ich über eine gemeinsame Initiative der Bürgermeister aus Kirchseeon, Zorneding, Vaterstetten und Haar zum Brenner-Nordzulauf: Wir haben am 29. November einen Brief an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags abgeschickt. Wir haben den Verkehrsausschuss um eine parlamentarische Anhörung zum Lärmschutz im Planungsabschnitt 0, in welchem wir auch liegen, gebeten. Wir wollen unsere Forderung nach bestmöglichem Lärmschutz nochmals unterstreichen. Sobald eine Antwort aus Berlin vorliegt, werde ich wieder berichten.
Der erste Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit der Neufassung der Benutzungssatzung der zukünftigen Stadtbücherei Haar. Warum bereits jetzt Stadtbücherei, fragen Sie sich vielleicht. Die Satzung und Gebührenordnung wird, die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, zum 1. Februar 2025 in Kraft treten. Und dann sind wir bereits Stadt – am 28. Januar wird uns der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann die Verleihungsurkunde überreichen. Zurück zur Benutzungssatzung und den wesentlichen von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen:
* Die Aufgaben der Stadtbücherei wurden neu formuliert und erweitert und lauten nun wie folgt: „Die Stadtbücherei hat die Aufgabe, nach bibliothekarischen Grundsätzen Medien, Gegenstände und Informationen aller Art zu beschaffen und bereit zu halten. Ziele sind insbesondere die Förderung der kulturellen Bildung, die Vermittlung von Informationen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben, die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, die Verbesserung der Lese- und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie die allgemeine und berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.“
Der Hauptausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die neue Satzung und Gebührenordnung zu beschließen. Diese wird nach dem Beschluss auf der Homepage der Gemeinde und der Bücherei veröffentlicht. Einstimmig empfahl der Ausschuss ebenfalls, die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Haar zu beschließen. Die zukünftige Grundlage zur Ermittlung der Grundsteuer also. Bereits im Vorfeld haben sich Verwaltung und Gemeinderat darauf verständigt, die neue Berechnung der Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, also keine Erhöhung der Einnahmen durch die Grundsteuer vorzunehmen. Die Grundsteuer A und B wurden auf einen Hebesatz von jeweils 430 v.H. für das Haushaltsjahr und die Folgejahre festgesetzt. Der Gemeinderat wird in seiner Dezembersitzung kommende Woche über die Satzung entscheiden.
Der letzte Tagesordnungspunkt des öffentlichen Teils der Sitzung behandelte die weitere Gewährung einer freiwilligen ergänzenden Leistung („Großraumzulage München“) in Anlehnung an die sogenannte Münchenzulage. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 28.01.2020 beschlossen, ab dem 01.01.2021 die Großraumzulage München für Tarifbeschäftigte und Nachwuchskräfte der Gemeinde Haar nach den Regelungen der 2. Änderungstarifvereinbarung zur örtlichen Tarifvereinbarung Nr. A 35 über die Münchenzulage für Tarifbeschäftigte der Landeshauptstadt München einzuführen. Die Großraumzulage München wurde vorerst befristet auf vier Jahre gewährt und ist erstmals am 31.12.2024 kündbar. Um weiterhin wettbewerbsfähig zu sein und die gleichen Anreize wie andere kommunale Arbeitgeber zu bieten, schlug die Verwaltung nun vor, die Großraumzulage weiterhin zu gewähren. Die Mitglieder des Haupt-, Umwelt- und Werkausschusses empfahlen dem Gemeinderat einstimmig die Weitergewährung der Großraumzulage München für die Mitarbeiter der Gemeinde Haar.