
In der Julisitzung wurden unter anderem bei der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans für die Blumenstraße wichtige Beschlüsse gefasst. Dort ist der Neubau eines Rettungszentrums, bestehend aus der Feuerwehrwache und einem Stützpunkt des Bayerischen Roten Kreuzes geplant.
Der Bericht des Bürgermeisters war umfangreich. Elf für Haar wichtige Themen gab es diesmal.
Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung
In Gronsdorf startet ab 20. Juli die Umrüstung der verbleibenden 1.100 Straßenlampen auf stromsparende und langlebige LED-Technik. Umgerüstet wird entlang der Bundesstraßen B304 und B471, im kompletten Jagdfeld und in den Ortsteilen Salmdorf und Gronsdorf. Sowie im Rechnerviertel und Musikerviertel (mit wenigen Ausnahmen, die bereits umgerüstet wurden). Der Austausch wird Straßenzug für Straßenzug vorgenommen. Der Austausch wird von der Firma Gebrüder Peters aus München durchgeführt und soll bis Anfang November abgeschlossen werden.
Einbau der Fernwärmeleitung unter der B304
Diese Maßnahme an der Kreuzung Leibstraße/Münchner Straße, Wasserburger Straße wird aufgrund der anstehenden Deckensanierung der B304 vorgezogen und beginnt am 3. August. Sie wird bis 14. September dauern. Wir sprechen hier von drei Phasen mit je rund zwei Wochen Bauzeit. Los geht’s im Süden der Kreuzung der B304, dann zur Mitte und schließlich in den nördlichen Bereich. Die Verkehrsführung erfolgt je nach Phase mit Abbiegeeinschränkungen und/oder Sperrung jeweils einer Spur; Busse werden je nach Phase abgestimmt mit dem MVV und unserem Mobilitätsbeauftragten umgeleitet. Aktuelle Informationen werden rechtzeitig auf der Homepage der Stadt Haar veröffentlicht.
Verlegung des Haarer Wochenmarkts
Aufgrund mehrerer Straßenbaumaßnahmen muss unser Haarer Wochenmarkt vorübergehend für etwa zwei Monate an einen anderen Standort verlegt werden. Ab dem 23.07.2026 findet der Haarer Wochenmarkt von 14:30 bis 18:30 Uhr am Haarer Anger statt. Die Marktbeschicker sind bereits über den Umzug informiert.
Fahrbahndecken-Sanierung der B304 im Ortsgebiet Haar
Nachdem die Bordsteine nach der Sanierung nicht mehr verändert werden sollen, haben die Vorarbeiten der Stadt Haar bereits begonnen und werden bis Ende August fertig sein:
- Rückbau von vier alten ehemaligen Busbuchten: Auf der Südseite der B304 am Hagebaumarkt, am Gymnasium/Jagdfeldbad und an der Hans-Pinsel-Straße. Auf der Nordseite der B304 an der Salzgasse.
- Zwei Bushaltestellen, die versetzt oder barrierefrei werden. An der Nordseite beim „Almwirt“ (versetzen und barrierefrei – bereits geplant) und an der Einmündung an der Leibstraße, Höhe „Tabak Barthel“
- Aufrüstung der Ampeln an der Leibstraße/Ludwig-van-Beethoven-Straße an allen vier Wegebeziehungen mit einer Blindensignalisierung und entsprechenden Aufstellflächen
Zur zügigen Abwicklung hat die ausführende Baufirma die Genehmigung erhalten, auf der Festwiese rund eine Fläche von 400 qm als Baustelleneinrichtungsfläche nutzen zu dürfen. Begrenzt ist dies bis Ende August!
Fahrbahnsanierung der B304
Nun zur eigentlichen Sanierung – von diesem Thema habe ich schon öfter berichtet, jetzt gibt es Details: Das Staatliche Bauamt Freising wird zwischen 14. September und 18. November die Fahrbahn der B304 zwischen der Grenze zur Landeshauptstadt München und der Bundesstraße 471 sanieren. Die geplanten Arbeiten müssen zwingend unter abschnittsweiser Vollsperrung der Bundesstraße durchgeführt werden. Dabei soll der Verkehr von West nach Ost in einer Einbahnregelung an den jeweils gesperrten Abschnitt der Bundesstraße vorbeigeführt werden. Die Umleitung des Verkehrs von Ost nach West soll während der gesamten Bauzeit über die Bundesstraße 471, die Kreisstraße M18, die Kreisstraße Ms18 (Paul-Henri-Spaak-Straße), Am Hüllgraben, Hollerithstraße, Stahlgruberring und Schatzbogen erfolgen. Bedarfsumleitungen der Autobahn sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen.
Die Sanierungsmaßnahme ist in acht Bauabschnitten mit jeweils rund einer Woche Bauzeit geplant. Lediglich die Bauabschnitte 4 und 8 zwischen der Grenze zur Landeshauptstadt München und der Hans-Pinsel-Straße werden aufgrund der beengten Situation an einem Wochenende hergestellt. Die Abteilung Bautechnik, unsere Öffentlichkeitsarbeit und unser Mobilitätsbeauftragter stehen im Austausch mit dem Staatlichen Bauamt. Aktuelle Informationen werden rechtzeitig auf der Homepage der Stadt Haar (www.stadt-haar.de) und den weiteren Kanälen wie beispielsweise Facebook, Instagram oder WhatsApp veröffentlicht.
Update zum Ersatzneubau der Autobahnbrücke über die A99
Die Arbeiten kommen planmäßig voran. Aktuell arbeitet die Baufirma an der Herstellung des provisorischen Straßendamms zur Anbindung der Behelfsbrücke an die vorhandene B304. Dazu wurde der Geh- und Radweg an der B304 über die Autobahn ab dem 29. Juni bis voraussichtlich dem 20. Juli gesperrt. Die Umleitung erfolgt über den Weg „neben der Bahntrasse“ und ist ausgeschildert. In diesem Zeitraum wird der direkte Anschlussbereich der Behelfsbrücke an die B304 hergestellt. Voraussichtlich am 20. und 21. Juli wird der Verkehr der Bundesstraße dann auf die Behelfsbrücke umverlegt. Auch die Sperrung für Radfahrer entfällt dann und der Radverkehr kann wieder über die Behelfsbrücke fahren. Die Geschwindigkeit im Bereich der Behelfsbrücke wird auf Tempo 50 begrenzt. Und hier noch ein Hinweis vorab: Zum Abbruch der Autobahnbrücke wird der Autobahnring München A99 am Wochenende 21. bis 22. November in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.
Achtstreifiger Ausbau der A99
Die Autobahn GmbH hat sich mit der unteren und oberen Naturschutzbehörde sowie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgestimmt bezüglich des Ausgleichkonzepts für den geplanten achtstreifigen Ausbau des Autobahnkreuzes A99/A94 und der Verlegung der Kreisstraße M18/EBE4. Als Ausgleichsfläche werden demnach große Teile des gemeindlichen Grundstücks 181/0 sowie das dem Bezirk Oberbayern gehörende Grundstück mit der Flurstücknummer 180 benötigt und damit rund 4,3 Hektar des gemeindlichen Grundstücks dauerhaft erworben. Die Autobahn GmbH plant die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Oberbayern zum Jahresende, dann wird die Stadt Haar am Verfahren beteiligt. Leider gibt es hierfür keine Alternativen, da vorrangig öffentliche Grundstücke vor Privatgrundstücken in Anspruch genommen werden müssen und der Eingriff möglichst nahe ausgeglichen werden muss. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens werden wir ein Kaufangebot von der Autobahn GmbH erhalten. Insofern müssen wir damit rechnen, dass wir dieses Grundstück für städtische Belange nicht mehr nutzen können.
Sehr gut: Postwiese ab Frühjahr wieder als Freizeitfläche nutzbar
In diesem und den nächsten beiden Jahren finden auf dem Stadtgebiet umfangreiche Baumaßnahmen statt. Wie hier im Gremium beschlossen beziehungsweise von ihm Kenntnis genommen, wird
- die Deutsche Bahn ab 2028 den Gleiskorridor von Rosenheim bis München sanieren,
- das Staatliche Bauamt Freising die Fahrbahndecke der B304 im Ortsgebiet sanieren,
- die Stadt Haar die Busbuchten und Parkflächen am Rand dafür vorbereiten, die Leibstraße umgestalten, gemeinsam mit dem Landkreis München das Ernst-Mach-Gymnasium erweitern und sanieren und perspektivisch auf der Feuerwehrwiese an der Blumenstraße ein Rettungszentrum mit Feuerwehr und Bayerischem Roten Kreuz errichten.
- Zudem schließen die Stadtwerke Haar und die Bayernwerke weite Teile des Stadtgebiets an die Fernwärme an und verlegen dafür die entsprechenden Rohre unter dem Straßennetz.
Alle diese Bauvorhaben haben nicht nur Einschränkungen für uns alle zur Folge, sondern benötigen sogenannte Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen), die sich aus nachvollziehbaren Gründen bei oder zumindest in der Nähe der eigentlichen Baustelle befinden müssen.
Hintergrund: Eine BE-Fläche ist ein Bereich, der während der Bauzeit für die Organisation und den Betrieb einer Baustelle genutzt wird. Dort wird nicht dauerhaft gebaut, sondern die Fläche dient der Unterstützung der Bauarbeiten. Typische Nutzungen einer Baustelleneinrichtungsfläche sind:
– Lagerung von Baumaterialien (z. B. Pflastersteine, Rohre oder Holz)
– Abstellen von Baumaschinen und Baufahrzeugen
– Aufstellung von Büro-, Aufenthalts-, Sanitärcontainer)
– Lagerung von Werkzeugen und Geräten
– Flächen zum Be- und Entladen von Material
Die Abteilung Bautechnik der Stadt Haar hat in den vergangenen beiden Wochen intensiv mit den Verantwortlichen aller Institutionen, Unternehmen und dem Bezirk Oberbayern gesprochen und im Einvernehmen eine Neusortierung der Standorte der jeweils benötigten Baustelleneinrichtungsflächen vorgenommen. Die gute Nachricht: Im kommenden Jahr wird die Postwiese wieder für Kinder- und Jugendliche zur Verfügung stehen. Die BE-Fläche wird im Herbst geräumt und der Platz neu angesät. Als BE-Flächen auf städtischem Grund dienen dann die ehemaligen Tennisplätze an der Brunnerstraße, der Eisplatz an der Parkstraße, Teile der Festwiese und die Blumenstraße.
Bayernwerke planen Erweiterung des Heizwerks am Höglweg
Dieses soll dekarbonisiert und stattdessen thermische Erschließung des Grundwassers als Wärmequelle für eine Wärmepumpe realisiert werden. Konzeptionell vorgesehen ist ein Heizbetrieb zweier 1.500 kW Wärmepumpen (insgesamt 3.000 kW Heizleistung – rund 25 Prozent der Gesamtleistung für Haar). Der Umbau der Anlage ist über die Dekarbonisierung des Bestandswärmenetzes hinaus auch notwendig, um eine Netzweiterung in den Stadtkern von Haar mit Wärme zu versorgen. Die Bayernwerke wollen dieses neue Versorgungsgebiet in Kooperation mit den Stadtwerken Haar und mit der Unterstützung der Stadt betreiben. Da in dem aktuellen Heizwerk kein Platz für die Aufstellung der Wärmepumpen ist, sind bauliche Maßnahmen zur Errichtung einer Erweiterung des Bestandsheizwerkes erforderlich. Die Frage, wann der Baubeginn geplant ist, kommt noch zu früh. Wir rechnen mit einem Bauantrag in den nächsten Monaten, dann kann das Baugenehmigungsverfahren starten. Sprich, wenn wir schätzen müssten, gehen wir von einem Baubeginn frühestens Mitte 2027 aus.
Einbau einer Regenwassernutzungsanlage am Bauhof
Dieses Thema werden wir ausführlich in der kommenden Sitzung des Stadtrats besprechen. Das Umweltamt möchte am Bauhof eine unterirdische Zisterne errichten mit einem Volumen von 50 Kubikmetern. Diese soll zunächst rund 30 Prozent des benötigten Gießwassers speichern und kann dann bei Bedarf unter- wie oberirdisch erweitert werden. Die Errichtung soll Auftakt sein für ein sukzessives, dezentral zu errichtendes Netz an Zisternen, welches dem Bauhof ermöglicht, kürzere Wege zu fahren. Im Zuge der Klimafolgenanpassung ist bereits jetzt ein erhöhter Bedarf an Wassergängen spürbar. Mehr zu pflanzende Bäume und gleichzeitig trockenere Frühjahre, aber auch voraussichtlich steigende Wasserpreise aufgrund von Verknappung. Kürzere Wege für das Gießteam. Einsparung von Trinkwasser. Die Anlage am Bauhof wird nach aktuellen Schätzungen rund 115.000 € kosten. Die Förderfähigkeit ist voraussichtlich gegeben (bis 90%), wird aber vom Umweltamt noch final geklärt. Plan ist, das Vorhaben dem Stadtrat im Juli zur Entscheidung vorzulegen und für den Haushalt 2027 vorzusehen.
Fragen von Stadträten und einem Bürger vom Juni
Zudem beantwortete die Verwaltung drei Fragen von Stadträten und einem Bürger aus der Sitzung vom 09.06.2026:
Anliegen 1: Stadtrat Würfl teilt mit, dass am S-Bahnhof Gronsdorf die Straßenlaternen und die Beleuchtungselemente an der Unterführung ausgefallen sind.
Antwort: Die Abteilung Bautechnik wird speziell für diese gemeldeten Straßenlaternen und Beleuchtungselemente schnellstmöglich die Behebung des Problems veranlassen.
Anliegen 2: Stadträtin Dworzak teilt mit, dass auf dem rückwärtigen Grundstücksteil des Grundstücks Münchener Straße 17/19 an der hinteren Durchfahrt von der Josef-Wiesberger-Straße eine Hütte errichtet worden ist, wo ursprünglich Stellplätze vorgesehen sind.
Antwort: Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung ist die Hütte schon seit Ende Juni weg. Die Hütte war nur kurzfristig dort abgestellt.
Anliegen 3: Ein Besucher der Sitzung regt an, die Radwege in Haar großflächig mit roter Farbe zu kennzeichnen.
Antwort: Das Ordnungsamt äußerte sich hierzu wie folgt: Die rote Farbe spielt Radfahrenden absolute Sicherheit vor, die real nicht existiert. Dadurch sinkt die Bremsbereitschaft und Aufmerksamkeit an Kreuzungen, was dann zu Abbiegeunfällen führen kann. Außerdem stellt sich sehr schnell ein Gewöhnungseffekt ein, die optische Signalwirkung nutzt sich im Alltag extrem schnell ab. Autofahrende nehmen den roten Streifen nach kurzer Zeit nur noch im Hintergrund wahr. Farbe auf dem Asphalt hat in der StVO außerdem keine rechtliche Bindung. Sie schafft weder Sonderrechte noch eine Benutzungspflicht. Laut Rücksprache mit der Polizei gibt es in Haar keine Unfallhäufungsstellen oder Schwerpunkte (was die wesentliche Voraussetzung zur Rotmarkierung wäre), defacto wurden in den letzten Jahren sehr wenige Radunfälle aufgenommen, die meisten davon mit Alleinverschuldung des Radfahrers ohne Unfallgegner.
Fast einstimmig: Photovoltaik am Höglweg
Die ersten beiden Tagesordnungspunkte behandelte die am Höglweg geplante große Freiflächen-Photovoltaikanlage. Im März hatte der Bauausschuss die eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB des dafür aufgestellten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 gewürdigt (siehe auch Bericht dazu: Geplante Photovoltaik-Anlage am Höglweg nimmt nächsten Schritt), nun folgte die Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden. 21 Stellungnahmen galt es diesmal zu würdigen, zehn Behörden hatten auf eine Stellungnahme verzichtet. Entscheidende Einwände wurden nicht vorgetragen, weshalb der Bauausschuss dann mit 17 Ja- und einer Neinstimme den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in seiner aktuellen Fassung würdigte und dem Stadtrat empfahl, diesen als Satzung zu beschließen, sofern ein Durchführungsvertrag vorab geschlossen wird.
Diesen behandelte der Bauausschuss im darauffolgenden Tagesordnungspunkt. Der Durchführungsvertrag regelt sehr wichtige Aspekte, unter anderem:
– Durchführungsfristen: So verpflichtet sich der Vorhabenträger, innerhalb von 36 Monaten nach Bekanntmachung des Bebauungsplans mit dem Vorhaben zu beginnen und es innerhalb von 18 Monaten Bauzeit, spätestens aber nach fünf Jahren, fertigzustellen.
- Verpflichtung zur Einhaltung der gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans.
- Regelung zur angemessenen finanziellen Beteiligungsmöglichkeit der Bürger an der Photovoltaikanlage.
- Rückbauverpflichtung, wenn nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der oben genannten Fristen Strom in das Netz eingespeist wird oder die Vorhabenträgerin die Anlage nicht mehr betreibt (Betriebsaufgabe). Beim Rückbau ist der ursprüngliche Zustand des Grundstücks (landwirtschaftliche Grünfläche) wiederherzustellen.
- Die behördlichen Auflagen, insbesondere die zum Artenschutz, sind zu beachten und umzusetzen.
- Umsetzung der Grünordnung, der Ausgleichs- und der Kompensationsmaßnahmen
- Freistellung der Stadt Haar von sämtlichen Erschließungsmaßnahmen.
- Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin.
Der Bauausschuss empfahl dem Stadtrat mit 17 Ja- und einer Neinstimme, den vorliegenden Durchführungsvertrag zu beschließen.
Rettungswache Haar: Auf dem Weg zum Baurecht
Vom Höglweg im Ortsteil Eglfing ging es dann in den Westen der Stadt in die Blumenstraße: Dort soll mit der Änderung des Flächennutzungsplans und einem Bebauungsplan das Baurecht für eine Rettungswache mit einer Feuerwehrwache und einem Stützpunkt des Bayerischen Roten Kreuzes auf der Feuerwehrwiese geschaffen werden.
Bisher war das Bayerische Rote Kreuz in der Stadt mit einer Helfer-vor-Ort-Bereitschaft, stationiert an der Münchner Straße 24 und zwei Rettungswägen, die in einer provisorischen Halle in der Blumenstraße untergebracht sind, für alle Bürgerinnen und Bürger vertreten. Das BRK bot uns an, künftig in einer neuen Rettungswache zusätzlich auch einen, wahrscheinlich sogar zwei Krankentransportwagen (kurz auch Krankenwagen genannt) zu stationieren. Dies wird die medizinische Versorgung deutlich verbessern, da Krankenwagen planmäßige medizinische Transporte von liegenden oder sitzenden Patienten – beispielsweise zur Dialyse oder zur Verlegung zwischen zwei Krankenhäusern – durchführen können.
Zunächst ging es um die 47. Flächenplannutzungsänderung und die Würdigung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden. Apropos Öffentlichkeit: Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein, dafür äußerten sich 15 Träger öffentlicher Belange, Vereine oder Verbände. Acht Behörden gaben keine Stellungnahme ab. Die Mitglieder des Bauausschusses würdigte diese Stellungnahmen und billigte den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit einer deutlichen Mehrheit von 13 Ja- und fünf Neinstimmen (Fraktionen der SPD und AfD sowie Stadträtin Claudia Koller, Bündnis 90/Die Grünen). Nun wird das Verfahren vorgeführt.
Parallel zu diesem Verfahren läuft ein Bebauungsplanverfahren. Der Stadtrat hatte dessen Aufstellung am 25. Februar 2025 mit deutlicher Mehrheit beschlossen (siehe Bericht von der Sitzung damals: Ganztagsbetreuung in der Stadt Haar auf sehr gutem Weg) und einen Antrag der SPD-Fraktion, ein anderes, nicht geeignetes Grundstück für die Feuerwehrwache zu wählen, abgelehnt. Das Beteiligungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 214 lief vom 13. November bis 16. Dezember 2025. Auch hier gingen von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. 18 Träger öffentlicher Belange äußerten sich – elf davon gaben Hinweise, sieben erklärten, keine Einwände gegen den Bebauungsplan zu haben. Dementsprechend kurz fiel die Diskussion, an dessen Ende eine deutliche Mehrheit von 13 Ja- und fünf Neinstimmen (Fraktionen der SPD und AfD sowie Stadträtin Claudia Koller (Bündnis 90/Die Grünen) für die nächsten Verfahrensschritte stand, aus.
Die danach folgenden Tagesordnungspunkte – drei Bauanträge für ein Doppelhaus mit zwei Stellplätzen, ein Doppelhaus mit einem Stellplatz und ein Zweifamilienhaus mit einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen; alle an der Wendelsteinstraße/Brünnsteinstr., wurde abgesetzt, nachdem die Bauwerber noch Änderungen an den Anträgen vornehmen werden. Im Anschluss erteilte der Ausschuss einstimmig einer Nutzungsänderung eines Mehrzweckraums zu einem Büro in der Heimgartenstraße 10 sein gemeindliches Einvernehmen und stimmte der Verlegung einer Trafostation auf dem Grundstück Jagdfeldring 65 zu.
Plan für Sanierung der städtischen Wohnungen vorgestellt
Ende Oktober hatte der Stadtrat die Weichen für die Sanierung der Bäder und die energetische Sanierung der drei Mehrfamilienhäuser mit gesamt 23 Wohnungen gestellt und Planer für die Maßnahme beauftragt. In der aktuellen Sitzung stellte die Abteilung Bautechnik den Stand der Dinge vor. Die Badsanierung in den Gebäuden Hausnummer 15 und 17 erfolgt noch in diesem Jahr, im Gebäude Hausnummer 19 im April 2026. Die Kosten hierfür werden auf 1,375 Millionen Euro geschätzt, Fördermittel von rund 450.000 Euro sind möglich. Die Ausführung beginnt im September. Über die energetische Sanierung der Häuser wird der Rat dagegen im Herbst erst entscheiden. Sie wird nach derzeitigem Stand rund 2,9 Millionen Euro kosten. Im Haushalt 2026 sind für beide Maßnahmen drei Millionen Euro vorgesehen, weshalb im 2027er Haushalt dafür weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten. Der Stand der Dinge wurde am Ende der Diskussion mit 17 Ja- und einer Neinstimme zur Kenntnis genommen.
Parkraumkonzept für Leibstraße? Gibt es bereits!
Die Fraktion der SPD hatte am 16. Juni einen Antrag zur Erstellung eines Parkraumkonzeptes für die Bauzeit zur Neugestaltung der Leibstraße gefordert – zunächst für den 1. Bauabschnitt und nach dessen Beschluss für die weiteren Abschnitte 2 bis 4. Insbesondere sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Nutzungsregelung für die Tiefgarage an der St.-Konrad-Straße zwischen 7 und 13 Uhr für Beschäftigte von Geschäften in der Leibstraße
- Nutzungsregelung für Parkplätze an der Wasserburger Straße (B 304) insbesondere Möglichkeit der Beschränkung der Nutzung durch Lkw
- Nutzungsregelung für Parkplätze in an die Leibstraße angrenzende Straßen
Im ursprünglichen Zustand der Leibstraße – vor Beginn der Baumaßnahme – waren 92 öffentliche Stellplätze vorhanden. Diese waren während der Ladenöffnungszeiten auf eine maximale Parkdauer von zwei Stunden begrenzt. Durch die Arbeiten im ersten Bauabschnitt gehen aktuell 25 dieser Stellplätze verloren, womit 67 Stellplätze während des Bauabschnitts nutzbar bleiben.
Zu Beginn des ersten Bauabschnitts wurde die Parkzeitbegrenzung in der Leibstraße und der angrenzenden Parkstraße aufgehoben. Somit können Anwohner, die baustellenbedingt nicht ihre Grundstücke anfahren können, dauerhaft auf den öffentlichen Stellplätzen parken. Nachdem sich der Parkbedarf der Anwohner (meist Abend- und Nachtstunden) und der Parkbedarf der Kunden (tagsüber) zeitlich kaum überschneiden, ergibt sich aus den Einschränkungen durch die Bauarbeiten bisher kein erhöhter Parkdruck.
Zum Thema Parken in der Tiefgarage der Konradschule merkte die Verwaltung an: „Nach Rücksprache mit der Schulleitung der Konradschule gibt es während den Unterrichtszeiten am Vormittag kaum freie Plätze in der Tiefgarage. Zu den 38 Lehrkräften an der Grundschule kommen noch zusätzlich Jugendsozialarbeiter, Verwaltungsangestellte und Intensivierungskräfte. Die Mittelschule benützt rund 30 Parkplätze am Vormittag. Damit ergibt sich bei einer Kapazität der Tiefgarage von 60 Plätzen nahezu eine Vollauslastung.
Aufgrund der geschätzt zweistelligen Zahl an Beschäftigten in Geschäften an der Leibstraße müsste die Vergabe eines Parkplatzes in der Tiefgarage sehr eng im Einzelfall geprüft werden und könnte keinesfalls als generell gelockerte Nutzungsregelung realisiert werden. Durch die Aufhebung der Parkzeitbegrenzung auf der Leibstraße während der Bauzeit ist die Situation für parkplatzsuchende Angestellte der Geschäfte aktuell besser als zuvor.“
Zum Thema Parken an der Wasserburger Straße merkte die Verwaltung an: „Bereits ab Mitte September beginnt die Fahrbahnsanierung der B 304, während dieser Maßnahme wird an der Wasserburger Landstraße kein Parken möglich sein. Somit wäre die Lockerung der Nutzungsregeln zwar nach dem Abschluss der Sanierung denkbar, geht hier aber stark zu Lasten der dortigen Geschäfte (u.a. Lelu’s Kiosk, MiniMarkt24, Tabak Barthel) und Anwohner. Für die Zeit nach der Fahrbahnsanierung B 304 existiert bereits ein Parkkonzept, welches das Parken von Lkw auf der Nord- und Südseite der B304 bei der Festwiese verbietet. Dadurch werden weitere Parkplätze für Pkw zur Verfügung stehen.“
Und zum Thema Parken in den Nebenstraßen der Leibstraße nahm die Verwaltung wie folgt Stellung: „Die angrenzenden Straßen zur Leibstraße sind Anliegerstraßen, die bereits jetzt einem gewissen Parkdruck durch die Anwohner unterliegen. Mitarbeiter der Geschäfte an der Leibstraße oder Kunden dieser Geschäfte können dort parken, wenn sie einen freien Platz finden. Mitarbeiter beispielsweise mit Parkausweisen zu bevorteilen, würde die Anwohner benachteiligen und nicht zur Verbesserung einer ohnehin nach Meinung der Verwaltung nicht problematischen Situation beitragen, sondern neue Konflikte heraufbeschwören.
Nach erfolgter Rücksprache mit der örtlichen Polizeiinspektion wurde der Verwaltung zudem von dieser Seite bestätigt, dass bisher keine nennenswerten Probleme auftraten und aus Sicht der Polizei aktuell kein Handlungsbedarf besteht. Nach wie vor gilt: Sollten Probleme im Zusammenhang mit dem laufenden ersten Bauabschnitt auftreten, stehen insbesondere die beiden Ansprechpartner aus der Abteilung Bautechnik (Horst Blank und Wolfgang Kiermaier) persönlich für Fragen und Lösungssuche zur Verfügung. Der Bauausschuss lehnte den Antrag der SPD-Fraktion mit 13 zu fünf Stimmen (Fraktionen der SPD und AfD sowie Stadtrat Ulrich Leiner, Bündnis 90/Die Grünen) ab.
Und so geht es weiter im Rat: Am 21. Juli tagt der Haupt-, Umwelt- und Bauausschuss und am 28. Juli der Stadtrat. Wie immer um 19 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus. Kommen Sie gern vorbei!