
Auf der umfangreichen Tagesordnung stand unter anderem der nächste Schritt bei dem geplanten Bau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Leibstraße/Ecke Wasserburger Straße: Stellungnahmen im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden gewürdigt.
Würdigungen und nächste Schritte
Wie hier auf meiner Website bereits häufiger berichtet, will der Bauherr dort einen Supermarkt, Wohnungen und Büros errichten. Allerdings legte eine Klage eines Anwohners (dazu habe ich am 08.07.2025 eine Video-News aufgenommen) das Projekt rund 18 Monate lahm, so dass der Rat erst wieder im November 2025 das Thema auf den Tisch bekam (siehe auch: Kurze Infos aus dem Bauausschuss vom 11.11.2025)
In der Zeit vom 26.11.2025 bis zum 07.01.2026 liefen die Verfahren zur ersten Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 „Wohn- und Geschäftsgebäude Leibstraße/Wasserburger Straße – VEP 29, 1. Änderung“. Ziel der Änderung des Bebauungsplans war in erster Linie die Anpassung der Stellplatzanforderungen sowie die Änderung die Vorplatzgestaltung aufgrund der städtischen Planungen für die bald beginnende Sanierung der Leibstraße.
Nun diskutierte der Bauausschuss neun eingegangene Anmerkungen von Trägern öffentlicher Belange sowie eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit. Diese enthielten im Kern lediglich redaktionelle Anpassungen und Begriffsschärfungen. Im Ergebnis nahm der Ausschuss Kenntnis von diesen und würdigte sie (Abstimmungsergebnis: 17 Ja-, eine Nein-Stimme). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Fassung der Beschlussfassung vom 09.06.2026 wurde damit für die erneute Veröffentlichung freigegeben. Nun folgt eine verkürzte Auslegung, parallel wird der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit dem Bauwerber aufgesetzt. Ein geänderter Bauantrag könnte demnach Ende des Jahres endlich vorliegen und den Baubeginn, nach dem mich häufig Bürgerinnen und Bürger fragen, Anfang 2027 möglich machen.
Weiter geht’s an der Rechnerstraße 25b
Danach empfahl der Ausschuss dem Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes für ein Grundstück an der Rechnerstraße 25b sowie die Freigabe für die weiteren Verfahrensschritte. Er stimmte zudem der Kostenübernahmeerklärung zu und bevollmächtigte den Ersten Bürgermeister mit dem Abschluss dieses Vertrages (Abstimmungsergebnis: 17 Ja-, eine Nein-Stimme).
Der Bauausschuss hatte in der Sitzung am 15.07.2025 im Rahmen einer Bauvoranfrage das Thema zuletzt auf dem Schreibtisch. Dem Ganzen war ein jahrelanger Rechtsstreit vorangegangen, der jedoch mit der damals vorgelegten Planung mit einem Kompromiss endete. Die damalige Planung wurde von zwei auf ein Gebäude reduziert. Zudem wurde die zulässige Grundfläche (140 m²), Wandhöhe (5,70 m) und Firsthöhe (6,70 m) auf Wunsch der Stadt Haar deutlich reduziert und an das ehemalige Bestandsgebäude angepasst. Ein Bauleitplanverfahren war nach Ansicht des Gerichtes notwendig, um die Tiefe der Bebauung in der dritten Reihe zu ermöglichen. Dementsprechend wurde in den Monaten vor der aktuellen Sitzung ein Bebauungsplan erarbeitet, der die abgestimmte Planung am Ende baurechtlich zulässig machen wird.
… und an der Adalbert-Stifter-Straße 5 und 5a
Auch dort wird ein Bebauungsplan geändert. Der (damals noch) Gemeinderat hatte am 29.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 205 in Bezug auf ein Grundstück an der Adalbert-Stifter-Straße 5 und 5a gefasst.
Hintergrund war die Teilung eines Grundstückes, die zu rechtswidrigen Zuständen in Hinsicht auf die zulässige Grundfläche und zur Frage der Einhaltung der Doppelhauscharakteristik geführt hatte. Nach mehreren Jahren der Verhandlungen zwischen den verschiedenen Eigentümern und der Stadt Haar – sowie einem positiven Vorbescheid im Jahr 2025 – kann nun das ursprünglich angedachte Bebauungsplanänderungsverfahren begonnen werden. Eine Baurechtsmehrung findet nicht statt. Die Kosten für die Änderung trägt der Antragsteller.
Die Änderung umfasst die zeichnerische Darstellung der korrekten Grundflächen, die aufgrund der Teilung geschaffen wurden. Zudem wird die Ziffer 5.4 des Bebauungsplanes Nr. 205 für die Grundstücke bzw. die 1. Änderung gestrichen, die einen profilgleichen Grenzanbau von Doppelhäusern vorgesehen hatte, der jedoch nicht mehr realisierbar ist. Der Planentwurf wurde vom Bauausschuss für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden freigegeben (Abstimmungsergebnis: 17 Ja-, eine Nein-Stimme).
Weitere Beschlüsse
Die Zustimmung der Bauausschuss-Mitglieder fanden des Weiteren
- ein Bauantrag zur Errichtung von Werbeanlagen an einem Self-Storage-Gebäude auf dem Grundstück Peter-Henlein-Straße 9 (einstimmig beschlossen)
- ein Bauantrag auf Nutzungsänderung von Büro in Praxis auf dem Grundstück Hans-Pinsel-Straße 4 (angenommen bei einer Gegenstimme)
- eine Tektur des Bauantrags der Sanierung eines Gebäudes im Jugendstilpark (einstimmig beschlossen).
Zudem wurde einem Antrag auf eine isolierte Befreiung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Maierfeldweg 13, genauer gesagt an der Süd-/Ost-Fassade des Wohngebäudes sowie auf dem begrünten Flachdach der Garage, stattgegeben (angenommen bei einer Gegenstimme).
Der 14. und letzte Tagesordnungspunkt des öffentlichen Teils brachte die Ausschussmitglieder in die Stadlerstraße – dort sollen ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus neu gebaut werden. Der Bauwerber hatte im Rahmen eines Vorbescheids vier Fragen gestellt, die der Bauausschuss diskutierte und beantwortete (angenommen bei drei Gegenstimmen).
Anfragen der Stadträte und Stadträtinnen, Neues aus Vaterstetten
Im Bericht des Bürgermeisters hatte ich eingangs der Sitzung drei bei der Verwaltung eingegangenen Fragen von Stadträtinnen und Stadträten beantwortet:
- Stadträtin Gerlinde Stießberger bat um Konkretisierung der geplanten Sanierungsmaßnahmen im Bürgerhaus, um vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage die Erforderlichkeit im Einzelnen beurteilen zu können.
Antwort der Verwaltung: Das Thema wird in einer der nächsten Stadtratssitzungen auf die Tagesordnung kommen. Ziel ist, eine konkret ausgearbeitete und mit Kostenberechnungen hinterlegte Planung vorzulegen. Diese bildet die Grundlage für die Beratungen über das weitere Vorgehen. Die Beauftragung der Planer mit den Leistungsphasen 1-4 erfolgte bereits in der Sitzung des Stadtrates am 28.04.2026.
- Stadtrat Martin Metzger fragte an, ob die gebäudetechnische Bestandsaufnahme der Wohnungen in der Vaterstettener Straße durchgeführt worden ist.
Antwort: Das Hochbauamt teilt mit, dass diese seit Januar 2026 erfolgt und inzwischen abgeschlossen ist. Auf Grundlage dieser Bestandserhebung werden nun die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen geplant.
- Stadträtin Gerlinde Stießberger fragte an, warum nun teilweise mit sehr großem Aufwand die monatlichen Zählerstände der kommunalen Liegenschaften erhoben werden müssen. Ihrer Meinung nach würde – wie bisher – eine einmalige jährliche Erhebung ausreichen, da die monatliche Ablesung für die Liegenschaftsnutzer und Hausmeister zusätzlichen Mehraufwand bedeute.
Das Umweltamt führt dazu aus: Die Einführung eines kommunalen Energiemanagements ist bereits im Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2018 als zentrale Maßnahme verankert. Ziel ist es, den Energieverbrauch der kommunalen Liegenschaften systematisch zu erfassen, auszuwerten und langfristig zu optimieren. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Gebäudemanagement-Software „Kolibri“ zur Unterstützung eines Energiemanagements angeschafft. Ein wesentlicher Bestandteil ist die monatliche Erfassung der Verbrauchsdaten aller Liegenschaften. Diese regelmäßige Datenerhebung ermöglicht einen transparenten und aktuellen Überblick über die Energieverbräuche. Dadurch können Auffälligkeiten frühzeitig erkannt, zeitnah überprüft und bei Bedarf geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Dies betrifft insbesondere auch unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Leckagen oder technische Defekte, deren zeitliche Eingrenzung bei einer lediglich jährlichen Ablesung kaum mehr nachvollziehbar wäre. Uns ist bewusst, dass die monatliche Ablesung in einzelnen Fällen mit einem erhöhten Aufwand für die Liegenschaftsnutzer sowie die Hausmeister verbunden sein kann. In Einzelfällen kann auch nochmal im Detail überprüft werden, ob der Aufwand wirklich im Verhältnis steht. Gleichwohl überwiegen aus fachlicher Sicht die Vorteile einer engmaschigen Datenerfassung, da nur so ein wirksames und vorausschauendes Energiemanagement gewährleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund wird die monatliche Erhebung der Zählerstände weiterhin als erforderlich angesehen.
Abschließend berichtete ich im Bericht des Bürgermeisters von der Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für das Gebiet „Purfing-Ost, östlich der Neufarner Straße, südlich der Anzinger Straße und Parkstraße“ der Gemeinde Vaterstetten. Hier wurde die Stadt Haar im Beteiligungsverfahren gehört – nachdem keine Belange der Stadt betroffen sind, haben wir keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Und so geht es weiter im Rat: Die für 16.06. geplante Sitzung des Haupt-, Umwelt- und Werkausschusses wurde mangels Tagesordnungspunkten abgesetzt. Am 23.06. tagt der Stadtrat um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Kommen Sie gern vorbei!