Neue Pläne für die Feuerwehr Haar an der Blumenstraße und die Stadtwerke Haar Kurze Infos aus der Sitzung des Bauausschusses vom 11.02.2025

Die Februar-Sitzung des Bauausschusses der Stadt Haar hatte unter anderem zwei wichtige Zukunftsprojekte der Stadt auf der Tagesordnung: Den Feuerwehrstandort an der Blumenstraße und die Photovoltaik-Anlage am Höglweg.

Die Empfehlungsentscheidung für einen Aufstellungsbeschluss für die 47. Flächennutzungsplanänderung bildet den Anfang zu Überlegungen über den Neubau des Feuerwehrstandorts an der Blumenstraße und des Betriebssitzes der Stadtwerke Haar. Für die geplante große Photovoltaik-Anlage am Höglweg empfahl der Bauausschuss nun die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP 34).

Schallzeichen und Brenner-Nordzulauf im Bericht des Bürgermeisters

Den Bericht des Bürgermeisters musste ich mit einer traurigen Nachricht eröffnen: Gert F. Goergens, Bürogründer und ehemaliger Gesellschafter des Architekturbüros Goergens + Miklautz, ist am 09.02.2025 im Alter von 84 Jahren nach langer, geduldig ertragener Krankheit leider verstorben. Gert F. Goergens hat über mehrere Jahrzehnte als Architekt viele Projekte in Haar gestaltet und unsere Stadt lebenswert gemacht.

Am 2. Februar ist die Verordnung zur Änderung der Verordnung über öffentliche Schallzeichen in Kraft getreten. Die sogenannte SchallzVO regelt den Alarm zur Warnung der Bevölkerung bei schweren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und im Verteidigungsfall. Neben dem bekannten Signal zu Beginn der Warnung – ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton gibt es nun auch verbindlich das Schallzeichen zur Entwarnung. Dies geschieht in Form eines einminütigen Dauersignaltons. Getestet wird dies erstmals beim bayernweiten Probealarm am 13. März.

Es gibt Neues zum geplanten Brenner-Nordzulauf. Wie in der Sitzung des Bauausschusses im Dezember berichtet, haben meine Bürgermeisterkollegen aus Kirchseeon, Zorneding, Vaterstetten und ich uns am 29. November per Brief an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt und um eine parlamentarische Anhörung zum Lärmschutz im Planungsabschnitt 0 des Brenner-Nordzulaufs gebeten. Jetzt hat sich die von uns gemeinsam mandatierte Anwaltskanzlei BBG und Partner per Brief vom 23. Januar auch an die Abteilung 4 des Eisenbahn-Bundesamts EBA gewandt. Eine Kopie ging an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Mit dem Brief fordern wir das EBA auf, im Zuge der Vorbereitung der hoffentlich bald kommenden parlamentarischen Befassung unsere Belange bereits bei der Prüfung der Unterlagen der DB InfraGO zu berücksichtigen. Dieses Tochterunternehmen der Deutschen Bahn ist beim Brenner-Nordzulauf die Vorhabenträgerin, das EBA die Aufsichtsbehörde über die Deutsche Bahn. Denn leider haben wir, wie unsere Anwaltskanzlei nun dem EBA mitgeteilt hat, von der DB InfraGO bislang noch keinen Hinweis erhalten, ob unsere Anliegen bezüglich des Lärm- und Erschütterungsschutzes überhaupt wahrgenommen oder gar in den Planungen berücksichtigt wurden. Die Kanzlei führt in dem Schreiben nochmal unsere Positionen aus und bittet das EBA, Nachbesserungen zu verlangen. Sobald es wieder Neuigkeiten gibt, werde ich hier an dieser Stelle berichten.

Es geht voran an der Blumenstraße

Im Tagesordnungspunkt zur 47. Flächennutzungsplanänderung für das Grundstück 417/60 östlich der Blumenstraße beziehungsweise südlich der Gronsdorfer Straße zur Flächendarstellung für Feuerwehr und Stadtwerke führte der Bauausschuss die Diskussion aus seiner Sitzung vom Dezember 2024 fort. Damals wie in der aktuellen Sitzung ging es in erster Linie um den Feuerwehrstandort in der Blumenstraße 3. Kurz gesagt: Dieser ist aufgrund der Enge und den fehlenden Räumlichkeiten derzeit nur bis 2025 genehmigt. Nachdem abwehrender Brandschutz und technischer Hilfsdienst Pflichtaufgaben der Stadt sind, gibt es an der Notwendigkeit eines Neubaus nichts zu rütteln. Genauso wie an dem Umstand, dass das Gebäude der Stadtwerke samt Werkstatt-Trakt und Lagerhalle veraltet und stark sanierungsbedürftig ist. Auch hier wäre ein Neubau eine der denkbaren Optionen. Sprich, die Frage nach dem „Ob“ ist längst geklärt und ich bin zuversichtlich, dass wir beim „Wie“ und „Wo“ eine gute Lösung finden werden. Im Dezember hatten die Mitglieder des Ausschusses die Entscheidung vertagt und die Verwaltung um Kostenschätzungen für die verschiedenen Varianten an möglichen Standorten gegenüber einer Sanierung im Bestand gebeten. Diese lagen nun vor.

Nach einer kurzen, durchaus lebendigen Diskussion stimmte die Mehrheit des Ausschusses dafür, dem Stadtrat einen Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung zu empfehlen. Diese würde in der Darstellung aus einem Mischgebiet eine Fläche für Feuerwehr und Stadtwerke machen. Zudem empfahl der Ausschuss dem Stadtrat, gleichzeitig auch den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das gemeindeeigene Grundstück an der Blumenstraße/Gronsdorfer Straße zu treffen. Beide Projekte – Feuerwehrstandort und Sitz der Stadtwerke – werden, genauso wie die offene Frage nach der Finanzierung, noch oft von den Ausschüssen und dem Stadtrat diskutiert werden. Wichtig war und ist, nach jahrelangem Zögern und Zaudern voranzukommen. Jedes „Nein“ muss zwar ernst genommen werden, bringt uns aber ohne funktionierende Alternativen zu nennen, der Lösung um keinen Millimeter näher. Die Feuerwehr Haar und ihre hervorragende Arbeit ist für uns alle zu wichtig.

Photovoltaik-Freiflächenanlage am Höglweg nimmt nächsten Schritt

Weiter ging es mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächen-Anlage am Höglweg. Der Stadtrat hatte in der Sitzung am 28.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 43. Flächennutzungsplanänderung zur Darstellung eines Sondergebietes für eine Freiland Photovoltaik-Anlage auf den Flurstücken 38, 39 und 41 gefasst. Der Feststellungsbeschluss erfolgte in der Sitzung am 14.05.2024. In der Sitzung am 23.07.2024 beschloss der Stadtrat, eine Kooperation zur Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage mit dem Unternehmen N-ERGIE (ein regionaler Energieversorger aus Nürnberg) einzugehen. Die entsprechende Kooperationsvereinbarung beschloss der Stadtrat am 29.01.2025. Einen Tag später stellten die Nürnberger den Antrag auf Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat diesmal einstimmig, das Verfahren vorbehaltlich des Abschlusses des Mietvertrags zur Nutzung der gemeindeeigenen Grundstücke zu beschließen. Somit geht die Reise zu unserem Zukunftsprojekt weiter und wir kommen dem Spatenstich für die Energieversorgung der Zukunft in der Stadt Haar immer näher.

Alles in Ordnung mit den Dachformen in den Ortsteilen

Der folgende Tagesordnungspunkt behandelte einen Antrag des Stadtrats Prof. Dr. Gantzer zur Änderung der Festsetzungen über die Dachform in den Bebauungsplänen der Ortsteile Gronsdorf, Salmdorf und Ottendichl. Per Beschluss solle der Stadtrat festlegen, dass künftig in allen Bebauungsplänen der Ortsteile bei den Hauptgebäuden ausschließlich Satteldächer, Walmdächer und Krüppelwalmdächer zulässig sind, forderte der Stadtrat. Flachdächer wären demnach also dort verboten.

Die Verwaltung hatte sich im Vorfeld mit dem Antrag intensiv beschäftigt und alle 23 Bebauungspläne in den Ortsteilen auf die Festsetzungen zu den Dachformen überprüft. Die Sitzungsvorlage führte hier aus:

„In den rechtsgültigen Bebauungsplänen für Ottendichl und Salmdorf sind keine Flachdächer für Hauptgebäude als zulässige Dachform festgesetzt. In Altgronsdorf ist lediglich im Bereich der zukünftigen Bauten für Geschäfts- und Büronutzung (Bauträger Demos; Peter-Wolfram-Straße) ausnahmsweise ein Flachdach zulässig. Der Antrag kann sich deshalb lediglich auf Bebauungspläne in Gronsdorf-Kolonie beziehen.

Die Bebauung entlang der Bahn in Gronsdorf-Kolonie mit dem Bebauungsplan Nr. 186 aus dem Jahr 2014 und dem VEP 26 aus dem Jahr 2019 wurde zusammen mit Bauträgern entwickelt. Aus städtebaulichen Gesichtspunkten sind hier ausschließlich Flachdächer zugelassen worden. Eine nachträgliche Änderung der Festsetzung erscheint aufgrund des damalig abgestimmten Konzeptes nicht sinnvoll und hätte für die nächsten Jahrzehnte keinerlei Auswirkung auf das Ortsbild.

Im restlichen Bereich der Kolonie Gronsdorf wurde ab 2015 mit den Bebauungsplänen Nr. 196, 206 und 208 ein städtebauliches Gesamtkonzept geschaffen und eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht. Die drei Bebauungspläne wurden inhaltlich aufeinander abgestimmt. Es wurde der Haustyp 3 nach und nach bei allen Bebauungsplänen eingeführt. Dieser lässt zusätzlich ein 3. Vollgeschoss mit Flachdach zu, wenn es allseitig gegenüber dem darunterliegenden Geschoss zurückgesetzt ist.

Dieser Haustyp 3 wurde in mehreren Bebauungsplanverfahren bei sämtlichen Verfahrensschritten vom Bauausschuss bzw. Gemeinderat immer wieder erneut bestätigt und stellt einen wesentlichen Grundzug der städtebaulichen Planung dar. Dieser Grundzug der Planung geht über eine rein gestalterische Festsetzung hinaus, da es zusätzliche Geschossfläche generiert und somit Baurecht schafft.“

Betraut mit der Erstellung der Bebauungspläne war das Architekturbüro Luedicke, das in einer aktuellen Stellungnahme zum Antrag von Prof. Dr. Gantzer die Anmerkungen der Verwaltung bekräftigte. Ganz abgesehen davon, dass eine Änderung der Dachform zu einer Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer im Gebiet der Bebauungspläne führen würde. Manche Häuslbauer haben bereits Flachdächer realisiert und andere dürften das nicht mehr. Der Ausschuss teilte die Ansicht der Verwaltung und lehnte zunächst mit großer Mehrheit den Antrag von Prof. Dr. Gantzer, ein weiteres Gutachten eines Architekturbüros vor der Entscheidung einzuholen, ab. Danach folgte genauso deutlich die Ablehnung seines eigentlichen Antrags.

Weganbindung Richtung Bahnhof wird gestärkt

Die dritte Empfehlung eines Aufstellungsbeschlusses an dem Abend betraf den Bebauungsplan Nr.  211 „Östlich Robert-Koch-Straße/südlich Bahnhofsplatz, westlich Leibstraße, nördlich Friedrich-Ebert-Straße“. Mit Beschluss des Bauausschusses vom 17.09.2024 war die Verwaltung zuvor beauftragt worden, einen Aufstellungsbeschluss zur Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 81 für den Bereich östlich der Robert-Koch-Straße vorzubereiten. Anlass war eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus auf dem Grundstück Robert-Koch-Str. 4. Bereits 1988 wurde ein Vorstoß unternommen, die Bauräume deutlich zu erweitern. Das Verfahren wurde jedoch nicht zu Ende geführt und nicht weiterverfolgt. Jetzt geht es bei dem Thema weiter.

Einstimmig waren die Ausschussmitglieder dafür, mit dem neuen Bebauungsplan folgende Ziele zu erreichen:

  • Stärkung der wichtigen fußläufigen Wegeanbindung vom Bahnhof zur Leibstraße über die Robert-Koch-Straße und die Friedrich-Ebert-Straße
  • Sicherung des ortsbildprägenden Baumbestands auf den Grundstücken (Leitlinien zur Nachhaltigkeit im Bereich Bauen und Planen der Stadt Haar)
  • Umgang mit dem Lärm am Bahnhofplatz und entlang der Bahnlinie durch die Umsetzung aktueller Immissionsschutzvorgaben (maximaler Lärmpegel, geeignete Schallschutzbauweisen)
  • Vermeidung einer ungeordneten Ausweitung der Grundflächen durch Anbauten und Wintergärten
  • Regelung der Vorgaben zum nachhaltigen Umgang mit oberflächlichem Regenwasser und der Ausbildung nicht überbauter Flächen
  • Erhalt der durchgängigen Bauweise durch klare gestalterische Festsetzungen
  • Einbindung der bestehenden und geplanten baulichen Entwicklungen in die Planungen, um eine stimmige Weiterentwicklung des Gebiets zu gewährleisten
  • Anpassung und Aktualisierung der Rechtsgrundlage u. a. hinsichtlich der Regelungen zur maximalen Bauhöhe und den Flächenverhältnissen, die sich durch die Änderungen der BauNVO seit 1985 ergeben haben
  • Gewährleistung der Gleichbehandlung mit dem übrigen Stadtgebiet

Und so geht es weiter: Kommende Woche tagt der Haupt-, Umwelt- und Werkausschuss mit einer sehr kurzen Agenda am 18.02.2025, bevor der Stadtrat am 25.02.2025 zusammenkommt. Alle Sitzungen beginnen, wie immer, um 19 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus. Schauen Sie doch mal vorbei, ich würde mich freuen.