Stadtfinanzen gehen auf Kurs Richtung 2026 Kurze Infos aus der Sitzung des Haupt-, Umwelt- und Werkausschusses

Bild von Kevin Schneider auf Pixabay
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November ist im Haarer Stadtrat und dem Haupt-, Umwelt- und Werkausschuss traditionell Haushaltszeit. Vorberatend empfahl der Ausschuss einstimmig dem Stadtrat, Haushaltssatzung und Haushaltsplan anzunehmen.

Kleinere Vertragsanpassung

Die kurze Sitzung begann mit dem Gesellschaftsvertrag der Wasserfördergesellschaft Haar und Putzbrunn mbH (WHP). Der Ausschuss beschloss einstimmig, den Vertrag dergestalt zu ändern, dass ein Lagebericht und Nachhaltigkeitsbericht nur erstellt werden müssen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Hintergrund ist der Abbau der Bürokratie in der Gemeindeordnung, der es kleineren Unternehmen wie der WHP ab 2025 erlaubt, auf eine verpflichtende Prüfung des Jahresabschlusses und der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verzichten. Das tun wir gern und freuen uns über die Vereinfachung.

Neue Abfallwirtschaftssatzung empfohlen

Danach empfahl der Ausschuss einstimmig dem Stadtrat, eine neue Satzung über die Vermeidung, Verwertung und das Einsammeln und Befördern in der Stadt Haar, kurz Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen. Neben kleineren redaktionellen Anpassungen soll die neue Satzung folgende Änderungen erfahren:

Entfernung der Tonnen zur Straße: Die aktuelle Fassung der Abfallwirtschaftssatzung enthält im § 14 Abs. 1 folgende Formulierung: Beim Holsystem werden die Abfälle nach Maßgabe des § 15 am oder auf dem Anfallgrundstück abgeholt.“ In Haar wird bezüglich der Abholung von Rest- und Bioabfällen der sogenannte „full service“ praktiziert. Das bedeutet, dass die Entsorger die Tonnen vom Grundstück, ggf. auch aus dem Müllhäuschen, holen und nach der Entleerung wieder zurückstellen. Bezüglich der maximalen Entfernung der Tonnenstandorte vom Straßengrund wurde bisher keine Festlegung getroffen. Im Zuge der Ausschreibung musste eine solche Maximalentfernung (10 Meter) jedoch festgelegt werden. Tonnen, die weiter als zehn Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen, müssen durch den Eigentümer zur Straße oder zumindest in den benannten Einzugsbereich gestellt werden. Mit der Anpassung schaffen wir nun Rechtsklarheit.

Sperrmüllabholung: Der § 15 Abs. 4 enthält die folgende Formulierung: Sperrmüll und Kühlschränke sowie Haushaltsgroßgeräte werden von der Stadt oder deren Beauftragten abgeholt, wenn der Besitzer dies unter Angabe von Art und Menge Abfalls beantragt; die Stadt oder der von ihr beauftragte Unternehmer bestimmt den Abholzeitpunkt und teilt ihn dem Besitzer mit. Die Abfallbesitzer haben die abzuholenden Dinge so zur Abfuhr bereitzustellen, dass Fußgänger und Fahrzeuge nicht behindert oder gefährdet werden; im Einzelfall kann mit der Stadt oder dem beauftragten Unternehmen ein anderes Vorgehen vereinbart werden. Von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen sind Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht verladen werden können oder aus einem anderen Umstand den Abfuhrbetrieb wesentlich erschweren. Das Sperrgut muss ohne größere Kraftanstrengung von zwei Arbeitern ohne Hilfsmittel verladen werden können.“

Die individuelle Abholung von Sperrmüll erfolgt bisher vereinbarungsgemäß mit der Regenbogen Arbeit gGmbH. In den letzten Jahren wurde diese Dienstleistung jedoch von den Bürgern nicht mehr in Anspruch genommen. Die Kosten für die Bürger entsprechen den in § 5 Abs. 2 Abfallgebührensatzung festgesetzten Gebühren (10,- € für Kühl- und Gefriergeräte sowie Haushaltsgeräte und 20,- € je 15 Minuten Ladezeit und angefangene 2 m³. Die Kosten für die Stadt Haar belaufen sich auf 36,96 € je angefangener Mannstunde. Aufgrund der geringen Nachfrage wird die Regelung nun aus der Satzung gestrichen.

Müllgebühren sinken 2026

Auch der nächste Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit dem Thema Müll: Die Müllgebühren für das Jahr 2026 wurden von der Verwaltung neu festgelegt. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, diese zu beschließen. Erfreulich für alle Bürger: Die Müllgebühren sinken im Vergleich zu 2025, die Höhe liegt je nach Tonnengröße zwischen zwölf und 539 Euro.

Geplant: 29 Wohnungen an der Johann-Strauß-Straße

Weiter ging’s mit einem wichtigen Projekt der Stadt Haar zum Wohnungsbau. Wie hier bereits berichtet, hat die Stadt Haar die Vergabe des städtischen Grundstücks Johann-Strauß-Str. 1-5 zur Realisierung eines Genossenschaftsmodells nicht mehr weiterverfolgt, nachdem die beiden in Frage kommenden Genossenschaften ihre Projektideen auf absehbare Zeit nicht umsetzen können. Für eine Neubebauung durch die Stadt selbst oder das Kommunalunternehmen Wohnungsbau Haar, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Haar fehlen in den nächsten Jahren die personellen und finanziellen Ressourcen.

Finanzieren ließe sich ein solches Projekt seitens Stadt oder KWH nur durch Kreditaufnahmen, da Eigenmittel nicht zur Verfügung stehen. Nachdem aber das alte Gebäude bereits seit mehreren Jahren leer steht und der Bedarf an kostengünstigem Wohnraum für einkommensschwächere Bürger sehr groß ist, wollen wir das Grundstück bald bebauen. Aktuell wollen wir der Baugesellschaft München Land GmbH (BML), an der die Stadt Haar auch beteiligt ist, ein Grundstück im Wege eines Erbbaurechtsvertrags überlassen. Die BML beabsichtigt, einen Gebäudekomplex zu errichten, der aus Geschosswohnungen besteht. Der Stadt Haar bekommt ein Belegungsrecht. Die Belegung der Wohnungen erfolgt nach Einkommenskriterien sowie nach sozialen Gesichtspunkten.

Für unser Projekt in Haar sind folgende Modalitäten vorgesehen:

  1. Bauherr und Gebäudeeigentümer wird die BML (Eigenmaßnahme BML).
  2. Das Grundstück kann als Eigenkapital eingesetzt werden, wenn es von der Stadt Haar im Erbpachtzins an die BML abgegeben wird. Die steuerliche Prüfung durch das Finanzamt steht noch aus.
  3. Realisiert werden vorbehaltlich der Bebaubarkeit 29 Wohnungen. Die Gesamtkosten betragen ca. 7,85 Mio. €.
  4. Die Kaltmiete müsste bei Neuvermietung 14,00 €/mtl./m² betragen mit einer kontinuierlichen Steigerung von 6 % alle drei Jahre

Nach kurzer Diskussion hat der Ausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss getroffen: Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, das Projekt Bebauung des städtischen Grundstücks Johann-Strauß-Str. 1-5 grundsätzlich mit der Baugesellschaft München-Land GmbH (BML) umzusetzen. Die Verwaltung soll einen Erbbaurechtsvertrag verhandeln, in dem das alleinige Belegungsrecht zugunsten der Stadt Haar gesichert wird. Folgendes dabei maßgeblich: Der BML wird das Grundstück für das geplante Bauvorhaben im Erbbaurecht zu einem Preis von 150,- € jährlich überlassen. Zusätzlich soll geprüft werden, inwieweit die BML als Generalübernehmer tätig werden kann, wenn das Bauvorhaben durch das KWH durchgeführt wird.

Haushalt 2026 nimmt ersten Schritt

Kurz fiel auch die Vorberatung zu den abschließenden vier Tagesordnungspunkten aus: Die Mitglieder des Ausschusses diskutierten den Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan 2025-2029 und die Haushaltssatzung 2026 und empfahlen jeweils einstimmig dem Stadtrat, diesen für die Finanzen der Stadt Haar sehr wichtigen Plänen zuzustimmen.


Und so geht es weiter im Sitzungssaal bis Ende des Jahres: 25.11. Stadtrat (mit Abstimmung über den Haushalt 2026), 02.12. Bauausschuss, 09.12. Haupt-, Umwelt und Werkausschuss und 16.12. Stadtrat. Jeweils um 19 Uhr. Schauen Sie gern vorbei, ich würde mich freuen!