
Die Höhe des Erfrischungsgelds, die Bestimmung des Wahlleiters und eine Neufassung der Plakatierverordnung wurden vorberaten: Die Sitzung stellte die kommende Kommunalwahl in den Mittelpunkt.
Bekanntlich findet am 08.03.2026 die Kommunalwahl in Bayern statt. Hierfür braucht die Stadt Haar einen Wahlleiter und viele Wahlhelfer sowie verbindliche Regeln, wie viele Plakate die Parteien aufstellen dürfen. Alle diese Punkte diskutierten die Ausschussmitglieder und empfahlen dem Stadtrat das weitere Vorgehen.
Entschädigung für Wahlhelfer
Gemäß Art 7 Abs. 3 GLKrWG kann die Stadt den Wahlhelfern eine angemessene Entschädigung für ihren Einsatz gewähren. Orientiert an den Sätzen, die bei den letzten Wahlen gezahlt worden sind und in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei der Kommunalwahl um die umfangreichste Wahl handelt, schlug die Verwaltung als Entschädigungsleistung für die Hauptwahl 140 € und für eine mögliche Stichwahl 75 € vor. Zuvor hatte die Verwaltung eine Umfrage bei anderen Gemeinden gestartet, die ergab, dass sich der Vorschlag für Haar im üblichen Rahmen bewegen würde. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig, das Erfrischungsgeld in dieser Höhe festzulegen.
Claudia Bitzer und Ralf Klein sollen die Wahl leiten
Danach wurden die Wahlleiter dem Stadtrat zur Bestimmung empfohlen. Nach Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes beruft der Stadtrat den Ersten Bürgermeister oder einen der weiteren Bürgermeister, eine der weiteren stellvertretenden Personen, ein Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt oder aus dem Kreis der in der Stadt Wahlberechtigten zum Wahlleiter bzw. Stellvertreter der Gemeindewahlen. Allerdings kann nicht berufen werden wer sich zur Wahl für den ersten Bürgermeister oder für den Stadtrat aufstellen lässt, eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist. Vor diesem Hintergrund schlug die Verwaltung vor, Frau Claudia Bitzer (Leiterin des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung) zur Wahlleiterin und Herrn Ralf Klein (Sachbearbeiter im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung) zu ihrem Stellvertreter zu berufen. Der Ausschuss folgte dem und gab einstimmig die Empfehlung für den Stadtrat ab.
Neue Plakatierungsverordnung schafft Klarheit
Die „Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten sowie die Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit der Gemeinde Haar vom 03.04.2019 („Plakatierungsverordnung“) führte in der Vergangenheit immer wieder zu einer großen Zahl von fehlerhaft aufgestellten Plakattafeln sowie einer großen Flut an Wahlwerbung. Zum Schutz des Ortsbildes und um eine Überplakatierung zu verhindern, wurde eine Neufassung der Plakatierungsverordnung vorgeschlagen. Diese neue Plakatierungsverordnungen sieht zwei wesentliche Änderungen vor:
- Es wird in Zukunft von festen Standorten für die Plakatständer abgesehen. Pro Veranstaltung kann an 25 Standorten plakatiert werden, die im Anzeigeverfahren genau bezeichnet werden müssen.
- Vor Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren, Volks- und Bürgerentscheiden dürfen politische Parteien und Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten weiterhin bis zu sechs Wochen vor der Wahl Plakatständer und Plakate aufstellen.
Jedoch wird auch hier die Anzahl der Wahlplakate pro Partei oder Wählergruppe auf 25 beschränkt. Von der Verordnung werden nur Anschläge und Plakatierungen erfasst, die nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken dienen und die nicht ortsfest angebracht sind. Gegenstand Der Plakatierungsverordnung sind daher insbesondere die ideelle Werbung (z.B. Vereine) und Anschläge politischer Parteien und Wählergruppen. Der Ausschuss diskutierte redaktionelle und kleinere inhaltliche Änderungen und schlug danach dem Stadtrat den Beschluss der neuen Plakatierungsverordnung vor. Diese wird nun bis zur Sitzung am 28.10.2025 überarbeitet und dem Stadtrat dann vorgelegt.
Am Dienstag, 28.10.2025 können Sie die Diskussion weiterverfolgen: Die Stadtratssitzung findet ab 19 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus statt. Schauen Sie gern mal vorbei!