Vom geplanten Quartier am Rappenweg bis zur Sanierung des Bürgerhauses und der Zirkularitätsstrategie: Die letzte Sitzung des Stadtrats vor der Sommerpause war sehr gut gefüllt mit wichtigen Themen für alle Bürgerinnen und Bürger. Doch lesen Sie selbst…
Hinweis: Die Themen aus dem Bericht des Bürgermeisters finden Sie diesmal am Ende des Berichts.
Quartier am Rappenweg: Noch viele Fragen offen
Nach dem Bericht des Bürgermeisters diskutierte der Stadtrat das von der Landeshauptstadt München geplante Quartier am Rappenweg. Dieses bereitet den Stadträtinnen nach wie vor große Sorgen. Zuletzt hatte der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 24. Februar Bedenken in Anbetracht der geplanten Bebauungsdichte geäußert (siehe auch mein Bericht: Kritik an Plänen für fünften Bauabschnitt der Messestadt Riem). Jetzt stand die Beteiligung der Stadt Haar nach §4 Abs. 1 BauGB an der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan Nr. 1728 g an. Von Seiten des Investors referierte unter anderem Frau Caroline Scharifzadeh von der Unternehmensgruppe Büschl über das gigantische Projekt – auf einer Fläche von rund 25 Hektar sollen bis zu 2.700 Wohnungen nahe der Grenze zum Ortsteil Gronsdorf entstehen.
Wie sich herausgestellt hat, wurden die Konzeptvarianten des interkommunalen Strukturkonzepts des Planungsbüros Dragomir für das Entwicklungsgebiet aus dem Jahr 2021 hinsichtlich der Baudichte verworfen. Das vom Planungsbüro im Auftrag der Landeshauptstadt München und in enger Abstimmung mit der Stadt Haar erarbeitete Konzept sah eine zwei bis dreigeschossige Bebauung am Orts- und Parkrand vor. Innerhalb des Planungsgebietes sollte sich diese dann zu einer vier- bis fünfgeschossigen Bebauung entwickeln. Diese Varianten hatten wir zuletzt 2021 im, damals, Gemeinderat besprochen.
Im Wesentlichen kritisiert die Verwaltung – Anregungen der Fraktionen der CSU und SPD und von Bürgerinnen und Bürgern flossen ebenfalls in die Beratung und Stellungnahme ein – unter anderem diese Aspekte:
- Die aktuelle Planung sieht eine Geschossflächenzahl von 3,0 vor. Am Quartiers- und Ortsrand ist eine sieben- bis achtgeschossige Bebauung mit einer Wandhöhe von rund 25 Metern vorgesehen. Bei dieser Geschossfläche sprechen wir somit von rund 2.000 bis 2.700 Wohneinheiten, was wiederum 6.000 bis 7.000 Bewohnern entspricht. Hinzu kommen die Arbeitsplätze im gewerblichen Bereich. Das Planungsgebiet liegt nur 70 m von Gronsdorf entfernt. Im Vergleich zur lockeren, gartenstadtartigen, zweigeschossigen Bebauung des Ortsteils Gronsdorf wirkt sie erdrückend. Nach Ansicht der Stadt Haar sollte die Ortsrandbebauung des Bauquartiers deutlich abgestufter sein und einen verträglicheren Übergang zum Ortsteil der Stadt Haar sowie zum Riemer Park bilden.
- Das geplante Quartier soll zukünftig über zwei Anbindungen an das Hauptstraßennetz Münchens angebunden werden. Die zweite Erschließung aus der Mitte des Gebiets mit Querung der Bahngleise in südlicher Richtung führt über die Mauerseglerstraße weiter zur Wasserburger Landstraße. Das hierfür erforderliche Brückenbauwerk führt zu einer massiven topografischen Erhöhung um bis zu 10 m. Diese kann man vermeiden, wenn man stattdessen eine Unterführung baut. Diese ist in den Augen der Stadt Haar deutlich verträglicher. Unabhängig von der fehlenden Flächenverfügbarkeit auf Seiten der Stadt München ist die Anbindung und der Durchstich zur Heimgartenstraße nicht möglich, weil das Straßennetz in Gronsdorf eine derart massive Verkehrsentwicklung nicht aufnehmen kann.
- Zudem fordert die Stadt Haar die Landeshauptstadt München auf, im Rahmen der Bauleitplanung am Rappenweg die Erschließung sämtlicher Grundstücke an das Straßennetz der Stadt München sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die gewerblichen Grundstücke, die bislang über die Herzogstandstraße angebunden sind. Bei der Herzogstandstraße handelt es sich um eine reine Wohnstraße, die nicht für gewerblichen Verkehr ausgelegt ist. Die Stadt Haar verfolgt das verkehrspolitische Ziel, die Anbindung der Gewerbegrundstücke an die Herzogstandstraße zu beenden und ungewollte Schleichverkehre zu vermeiden. Der Stadtrat Haar hat hierzu bereits Beschlüsse gefasst und der Stadtverwaltung München übermittelt.
- Die Stadt Haar unterstützt die Bemühungen der Stadt München hinsichtlich der Radwegeverbindung in West-Ost-Richtung mit Anschluss an die Heimgartenstraße, um eine überregionale Radwegeverbindung parallel zu den Bahngleisen zu ermöglichen.
- Der S-Bahnhaltepunkt Gronsdorf stellt nach aktuellem Planungsstand die nächst gelegene Anbindung an den Nahverkehr auf der Schiene dar. Die angedachte Schaffung eines weiteren S-Bahnhaltepunkts an der Schwablhofstraße und die Anbindung an das Trambahnnetz sind wohl eher langfristige Lösungen. Die Stadt Haar weist darauf hin, dass die Bike+Ride- und die Park+Ride-Anlage am S-Bahnhof Gronsdorf bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen angelangt sind. Hier muss nachgebessert werden.
- Im Zuge der baulichen Entwicklung des östlichen Stadtrandes im Bereich der Messestadt Riem ist es zwingend erforderlich, auf dem Gebiet der Stadt München zusätzlich Parkmöglichkeiten für den Riemer Badesee zu schaffen, um den Parkdruck in den Ortsteilen der Stadt Haar (insbesondere in Gronsdorf) zu entlasten.
In einzelnen Abstimmungen beschloss der Stadtrat mit jeweils großen Mehrheiten bei jeweils einer, zwei oder drei Gegenstimmen die jeweiligen Punkte der Stellungnahme.
Hinweis: Ich habe in der Sitzung eine Infoveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Haar, insbesondere aus dem Ortsteil Gronsdorf im September angeregt. Dort wird man mit der Projektleitung weiter diskutieren und Fragen stellen können.
Leibstraße 40: So soll der Neubau aussehen
Die Eigentümerin des Wohn- und Geschäftsgebäudes an der Leibstraße 40/Parkstraße möchte dieses abreißen und neu bauen. Zu klären war in der Sitzung, ob der Rat grundsätzlich bereit ist, den in der Sitzung vorgestellten Plan zu akzeptieren und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Im Erdgeschoss ist eine gewerbliche Nutzung mit Gastronomie und Einzelhandel auf einer Fläche von rund 280 m² vorgesehen. In den Obergeschossen sollen 16 Wohnungen mit einer gesamten Wohnfläche von rund 1.160 m² entstehen. So sieht der Wohnungsmix aus: eine 1-Zimmer-Wohung, acht 2-Zimmer-Wohnungen, sechs 3-Zimmer-Wohnungen und eine 4-Zimmer-Wohnung. Die bauliche Dichte erhöht sich damit etwas gegenüber dem alten Gebäude. Die Verwaltung kann sich die Umsetzung des Projekts grundsätzlich vorstellen und wog wie folgt ab:
Pro: Das Grundstück befindet sich in der Ortsmitte in einer hervorragend integrierten Lage, unmittelbar am S-Bahnhof Haar und innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs der Stadt. Bereits die vorhandene Bestandsbebauung belegt, dass eine hohe bauliche Dichte an diesem Standort grundsätzlich verträglich ist. Auch die geplante Gebäudehöhe fügt sich in die Bebauung der Leibstraße ein, da sie keine neue Höhenentwicklung am Eingang zur Leibstraße einführt, sondern die Höhenstruktur der gegenüberliegenden Bebauung aufnimmt. Durch die klare Orientierung des Gebäudes zur Leibstraße sowie die vorgesehenen Gastronomie- und Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss kann das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Belebung der Leibstraße leisten. Die vorgesehenen Wohnungen stärken den zentralen Versorgungsbereich und tragen dazu bei, zusätzlichen Wohnraum an einem hervorragend erschlossenen Standort zu schaffen.
Contra: Andererseits liegt die beantragte Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,76 deutlich über der im Rahmenplan für Eckgrundstücke genannten Ziel-GFZ von bis zu 1,3.
Hintergrund: Die Geschossflächenzahl ist ein wichtiger Wert im Baurecht und der Stadtplanung, der das Verhältnis der gesamten Geschossfläche eines Hauses zur Größe des Grundstücks angibt.
Der Stadtrat nahm Kenntnis von den Neubauplanungen und verwies den Vorgang zur Vorberatung in den Bauausschuss.
Jahresabschlüsse der DLH und SWH festgestellt, Verantwortliche entlastet
Nach der Vorberatung im Haupt-, Umwelt- und Werkausschuss vom 21.07.2026 (siehe mein Bericht: Zirkularitätsstrategie zum Beschluss empfohlen) ging es hier schnell. Der Stadtrat folgte der Empfehlung des Ausschusses, stellte jeweils die Jahresabschlüsse fest und entlastete die jeweiligen Aufsichtsräte und Geschäftsführungen (Beschlüsse Dienstleistungsgesellschaft Haar: jeweils eine Gegenstimme. Beschlüsse Stadtwerke Haar: jeweils eine Gegenstimme).
Zirkularitätsstrategie beschlossen
Auch der nächste Tagesordnungspunkt war im Haupt-, Umwelt- und Werkausschuss sowie der Juni-Stadtratssitzung ausführlich beraten worden. Der Stadtrat beschloss nun mit einem Abstimmungsergebnis von 28 Ja- und zwei Nein-Stimmen die überarbeitete Zirkularitätsstrategie (nachzulesen hier unter TOP14: Sitzung – Rats- und Bürgerinfosystem) und beauftragte die Verwaltung, die vorgesehenen Maßnahmen schrittweise voranzutreiben und die Anregungen des Stadtrats zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird die Verwaltung den Rat regelmäßig über den Fortschritt bei der Umsetzung informieren.
Stand der Dinge beim integrierten Klimaanpassungskonzept
Die Stadt Haar hat im Jahr 2022 gemeinsam mit dem Landkreis München sowie weiteren kreisangehörigen Kommunen eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Erstellung eines Integrierten Klimaanpassungskonzepts abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichteten sich die beteiligten Kommunen, den Erarbeitungsprozess aktiv zu unterstützen.
Ziel des Projektes war es, den Landkreis und seine Kommunen frühzeitig auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und die Klimaanpassung als dauerhafte Querschnittsaufgabe in Verwaltung und Planung zu verankern. Im Rahmen des Konzepts wurden insbesondere folgende Klimafolgen untersucht: Hitze und Temperaturanstieg, Trockenperioden und Dürren, Starkregenereignisse und veränderte Niederschlagsverhältnisse und indirekte sowie kombinierte Auswirkungen des Klimawandels.
Die Ergebnisse (nachzulesen hier unter TOP15: Sitzung – Rats- und Bürgerinfosystem) zeigen, dass auch der Landkreis München bereits heute von den Folgen des Klimawandels betroffen ist. Für die Stadt Haar bildet das erarbeitete Klimaanpassungskonzept künftig die fachliche und strategische Grundlage für die Entwicklung eines eigenen Klimaanpassungskonzepts. Die im Rahmen des Landkreisprojekts erarbeiteten Analysen, Handlungsempfehlungen und Maßnahmen können dabei unmittelbar genutzt und an unsere Gegebenheiten angepasst werden.
Pilotprojekt Regenwassernutzung am Bauhof
Wir bleiben beim Thema Umweltschutz: Das Umweltamt hat konkrete Überlegungen zur Nutzung von Niederschlagswasser und einem kommunalen Management dieser Nutzung angestellt und diese dem Stadtrat vorgelegt. Ziele sind unter anderem:
- Verringerung des Verbrauchs von aufwendig aufbereitetem Trinkwasser
- Sicherstellung der Bewässerung kommunaler Grünflächen auch während längerer Trockenphasen
- Nutzung lokal anfallender Niederschläge unmittelbar am Entstehungsort
- Entlastung der öffentlichen Wasserversorgung
- Beitrag zur Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips
- Verbesserung der kommunalen Klimaresilienz.
Mit der Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage am Bauhof als Pilotprojekt soll dieser für die Bewässerung kommunaler Grünflächen überwiegend selbst gewonnenes Regenwasser einsetzen können. Hierzu wird Niederschlagswasser von geeigneten Dachflächen gesammelt, in einer unterirdischen Zisterne gespeichert und anschließend über eine zentrale Entnahmestelle direkt in die Bewässerungsfahrzeuge des Bauhofs abgefüllt.
Die Maßnahme ist nicht als Einzelprojekt gedacht, sondern als erster Baustein. Perspektivisch soll auf geeigneten städtischen Liegenschaften – beispielsweise an Schulen, Kindertagesstätten, Sportanlagen, Feuerwehrhäusern oder dem Wertstoffhof – ein dezentrales Netz von Regenwasserzisternen entstehen. Dadurch können künftig:
- weitere Dachflächen zur Regenwassernutzung erschlossen werden
- Transportwege reduziert werden
- Bewässerungsfahrten effizienter gestaltet werden
- Versorgungssicherheit erhöht sowie
- die Abhängigkeit von der Trinkwasserversorgung weiter reduziert werden.
Die Zahlen, die sich am Bauhof ergeben würden, sehen gut aus: Durch die Nutzung von rund 775 Quadratmeter Dachfläche auf den Gerätehallen könnten jährlich rund 590 Kubikmeter Wasser gesammelt werden. Die Zisterne würde rund 50 Kubikmeter Wasser aufnehmen. Im Ergebnis könnte bereits damit allein rund 31 % des derzeitigen kommunalen Bewässerungsbedarfs realisiert werden. Die Kosten für die Zisterne werden auf rund 115.000 Euro brutto geschätzt. Fördermöglichkeiten gibt es, diese werden geprüft.
Der Stadtrat nahm mit einem Abstimmungsergebnis von 29 Ja- und einer Neinstimme die vorliegende Machbarkeitsstudie zur Nutzung von Niederschlagswasser am städtischen Bauhof zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde zugleich beauftragt, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen für den kommenden Haushalt einzustellen und die Betrachtung eines stadtweiten Niederschlagwassermanagements fortzuführen.
Rein steuerrechtliche Kriterien hatte der folgende Beschluss des Rats, für alle bestehenden und auch zukünftig entstehenden Betriebe gewerblicher Art der Stadt Haar einen etwaigen Jahresüberschuss der Gewinnrücklage des jeweiligen BgAs zuzuführen (einstimmig). Im Anschluss wurden die Jahresabschlüsse 2024 der Betriebe gewerblicher Art der Stadt Haar Besitz BgA und Photovoltaik BgA festgestellt (einstimmig beziehungsweise beim Tagesordnungspunkt Photovoltaik BgA bei einer Gegenstimme)
Bürgerhaussanierung geht 2028 los
Unser Bürgerhaus ist leider ein wenig in die Jahre gekommen, weshalb sich der Stadtrat nun mit der notwendigen Sanierung beschäftigte. Aufgrund altersbedingter funktionaler, technischer und energetischer Defizite gibt es nach 37 Jahren umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Besonders betroffen sind die Fassade und das Dach, die technische Gebäudeausrüstung, der Brandschutz sowie die Barrierefreiheit. Darüber hinaus besteht ein erheblicher Modernisierungsbedarf hinsichtlich der Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Sicherung des Bürgerhauses als zeitgemäßer, sicherer und barrierefreier Veranstaltungs- und Begegnungsort sowie die Stärkung der Ortsmitte als zentraler sozialer Treffpunkt für alle Generationen.
Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Rat bei 29 Ja- und einer Neinstimme, 2028 die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung durchzuführen und die Haushaltsmittel inklusive Sicherheitszuschlag in den Haushalt 2027 und gegebenenfalls auch für 2028 per Verpflichtungsermächtigung einzustellen.
- Gebäudeerhalt und -ertüchtigung
- Gebäudetechnik und Betreiberverantwortung
- Neue Wandverkleidung mit Schallschutz
- Bodensanierung in den Sanitärzellen
- Bautechnische Optimierungen
- Erneuerung der aktiven Medientechnik
- Einbau von stationärer Streamingtechnik
- Erneuerung Saalküche
- Zusätzliche Abstellräume im UG
Zugleich wird die Verwaltung ein abgestimmtes Förderkonzept unter Einbeziehung der Städtebauförderung (ISEK – Bayerische Städtebauförderung), der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen) und der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) auszuarbeiten und die entsprechenden Förderanträge einzureichen.
Zudem wird auf Vorschlag des Stadtrats ein Arbeitskreis mit je zwei Vertretern aller Fraktionen des Stadtrats gebildet, der die Sanierung begleiten wird.
Photovoltaik-Anlage am Höglweg, weitere Schritte beschlossen
Nach der Vorberatung im Bauausschuss vom 14.07.2026 (siehe mein Bericht: Machbar: Das Rettungszentrum Haar rückt in den Fokus) folgte der Stadtrat der Empfehlung des Ausschusses und beschloss den Durchführungsvertrag (28 Ja- und eine Neinstimme), würdigte die Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 und beschloss diesen als Satzung (28 Ja- und eine Neinstimme). Der Bauantrag und Baustart der großen Freiflächen-Photovoltaikanlage kommen damit einen Schritt näher!
Am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung legte der Rat noch die Terminplanung für die Aufstellung des Haushalts der Stadt Haar des Jahres 2027 fest und bestimmte die Mitglieder des Ferienausschusses, der zwischen den regulären Stadtratssitzungen im Juli und September tagt. Gemäß der Geschäftsordnung setzt sich der Ausschuss aus neun Mitgliedern und dem Vorsitzenden zusammen. Hierzu sind von der CSU-Fraktion vier Mitglieder, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Mitglieder und von der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der UBH-Fraktion je ein Mitglied zu benennen. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister.
Die Themen aus dem Bericht des Bürgermeisters
Sieg beim Stockschützenturnier der Gemeinderäte der Nordost-Gemeinden.
Erstmals in der Geschichte des Turniers hat das Team des Stadtrats Haar, verstärkt von Mitarbeitern der Verwaltung, bei dem Turnier am 22.07.2026 einen Sieg errungen. Das Team um Spielertrainer Horst Blank bestand aus SR und 3. Bürgermeister Martin Metzger, SR Peter Schießl und den Kolleginnen und Kollegen Veronika Gerstacker, Günter Rudolf und Horst Blank.
Erneuerung der Radwege entlang der B304
Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Stadtrats vom 23.06.2026: Mit einer Mehrheit von 24:1 Stimmen hatte der Rat den Antrag der Grünen zur Erneuerung der Radwege entlang der B304 unter dem Vorbehalt, dass der Stadt Haar dadurch keine Kosten entstehen, wie folgt beschlossen:
„Der Stadtrat fordert das Straßenbauamt Freising auf, im Rahmen der für Herbst 2026 terminierten Sanierung der Bundesstraße B304 im Haarer Ortsgebiet auch die Radwege entlang der Straße zu erneuern. Dies soll insbesondere folgende Maßnahmen umfassen:
Die Radwege entlang der B304 sollen durchgehend neu geteert werden und eventuelle Verengungen erweitert, die Kurvenführung begradigt sowie Niveau-Ungleichheiten eingeebnet werden.
- Alle Radfurten sollen an den Querungen von Seitenstraßen durch eine neue Oberfläche (oder einen Anstrich) farblich markiert werden, bevorzugt in Rot.
- An den Kreuzungen Blumenstraße, Jagdfeldring, Leibstraße und Vockestraße bzw. Grasbrunnerstraße sollen so genannte Trixi-Spiegel angebracht werden.“
Am 27.07.2026 erreichte uns die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising. Herr Martin Singer, Abteilungsleiter Radwegebau, schreibt:
Zu 1. Fußgänger und Radfahrer werden im Seitenraum überwiegend getrennt geführt, das heißt, Gehwege sind in der Baulast der Stadt Haar und Radwege in der Baulast des Bundes. Der Antrag fordert neben der Erneuerung der Radwegoberfläche auch Anpassungen bei Engstellen. Dies greift damit in den Gehwegbereich in der Baulast der Stadt Haar ein. Hierfür ist eine Überplanung des Seitenraums erforderlich, aus der dann auch die jeweiligen Kostenanteile für Stadt und Bund hervorgehen würden. Selbst eine ausschließliche Erneuerung der Asphaltoberfläche der Radwege würde baulich in den Gehwegbereich eingreifen und Kosten bei der Stadt Haar auslösen. Der notwendige planerische Vorlauf einschließlich Abstimmungen zwischen den Beteiligten hätte den Terminplan für die Fahrbahnsanierung der B 304 gefährdet. Sie wurde nicht weiterverfolgt.
Zu 2. Gemäß dem Handlungsleitfaden Radverkehr des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 sollten sich Roteinfärbungen insbesondere auf konfliktreiche Bereiche beschränken, damit die Signalwirkung der Roteinfärbung nicht verloren geht. Eine pauschale Roteinfärbung aller Einmündungsbereiche wird seitens des Staatlichen Bauamtes nicht befürwortet. Das Staatliche Bauamt Freising stellt seine Zustimmung in Aussicht, wenn die Roteinfärbungen nach erfolgter Abstimmung mit Verkehrsbehörde und Polizei im Auftrag und auf Kosten der Stadt Haar angebracht werden. Bei den Kosten umfasst dies auch eine spätere Erneuerung, beispielsweise wenn die Roteinfärbung verblasst ist.
Zu 3. Verkehrsspiegel stellen kein amtliches Verkehrszeichen oder eine Verkehrseinrichtung dar. Nachteilig bei Spiegeln ist, das sie häufig beschlagen, verschmutzen oder vereisen und auch verstellt werden können. Konkrete positive Auswirkungen auf das Unfallgeschehen sind schwer festzustellen. Die Anbringung von Verkehrsspiegeln jeglicher Art wird seitens des Staatlichen Bauamtes Freising nicht befürwortet.
Wasserspiel und Wassersäcke in Eglfing
Zwei Anfragen von Stadtrat Peter Schießl (SPD) zum Wasserspiel am Annelies-Kupper-Quartier vor dem Restaurant Perfetto und zu den Wassersäcken an den Bäumen im Ortsteil Eglfing. Schießl hatte moniert, dass sich am Wasserspiel eine gefährlich-rutschige Algenschicht gebildet hat, auf der man ausrutschen kann. Das Wasserspiel befindet sich auf Privatgrund, eine Inaugenscheinnahme Ende Juli ergab kein entsprechendes Schadensbild. Was die Wassersäcke angeht, hatte der Stadtrat angemerkt, dass diese seiner Meinung nach nie aufgefüllt werden. Die Rücksprache mit dem Bauhof ergab, dass alle Wassersäcke in Eglfing von privaten Hausverwaltungen angebracht und von deren Mitarbeitern gefüllt werden müssen. Wassersäcke in Obhut des Bauhofs gibt es beispielsweise bei den Bäumen an der Leibstraße. Die Verwaltung bittet, Anfragen zu Schadensbildern direkt über den Schadensmelder der Stadt Haar zu stellen. Seit seiner Einführung im Januar 2025 wurden von Bürgerinnen und Bürgern gesamt mehr als 300 Schadensfälle gemeldet und von der Verwaltung bearbeitet. Dieser Weg hat sich etabliert und ist in den Abteilungen Bautechnik, Ordnungsamt, Bauhof und Umweltamt verankert.
Trinkwasserversorgung in Haar ist gesichert
Anfrage der Stadträte Mike Seckinger und Ulrich Leiner der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 21.07.2026 zur Sicherheit der Trinkwasserversorgung in Haar. Hier die drei Fragen und Antworten der Verwaltung.
Frage 1: Wie entwickelt sich der Grundwasserstand am Brunnen in Höhenkirchner Forst?
Antwort: Derzeit stellen sich die Brunnenstände wie folgt dar: Wasserstand im Jahr 2010: 22 Meter. Aktueller Wasserstand: 26 Meter, Gesamttiefe des Brunnens: 36 Meter. Dabei ist zu beachten, dass die Messung von der Geländeoberkante aus erfolgt. Je kleiner der angegebene Messwert in Meter ist, desto höher liegt der Grundwasserspiegel.
Frage 2: Ab welchem Pegelstand wird es erforderlich, Maßnahmen zur Einschränkung des Wasserverbrauchs festzusetzen, um die Versorgung der Stadt Haar und der Gemeinde Putzbrunn mit Trinkwasser sichern zu können?
Antwort: Ein Wasserstand von 30 Meter stellt den festgelegten Schwellenwert dar, ab dem Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahme eingeleitet werden.
Frage 3: Welche mittelfristige Strategie verfolgen die Haarer Wasserwerke, um sich auf auch in Zukunft immer wieder auftretende Dürreperioden vorzubereiten?
Antwort: Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
- Reduzierung der Spülungen im Trinkwassernetz auf das betrieblich notwendige Maß
- Minimierung von Wasserverlusten im Versorgungsnetz durch konsequente Leckageortung und Instandhaltung
- Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser
- Förderung der Nutzung von Zisternen zur Verwendung von Regenwasser, beispielsweise für die Gartenbewässerung
- Errichtung eines dritten Hochbehälters zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und der Speicherkapazität
Baumschutz an der Leibstraße geprüft
Anfrage der Stadträte Mike Seckinger und Ulrike Giradet (Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.07.2026 zu den Baumschutzmaßnahmen an der Leibstraße während der Umbaumaßnahmen. Hier die Antworten auf die Fragen.
- Zur Frage nach den bisher ergriffenen Baumschutzmaßnahmen.
Antwort: Der Wurzelbereich wurde vorsichtig abgegraben, um Hauptwurzeln zu schützen. Das Umweltamt hat die Baufirma zu Beginn der Arbeiten auf die Einhaltung des Baumschutzes hingewiesen. An allen Bäumen im Baustellenbereich ist ein Baumschutz durch die Firma befestigt worden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist kein fester Baumschutzzaun um die Bäume realisierbar. Die Bäume kommen nach Urteil der geschulten Mitarbeiter momentan mit der Situation gut klar. Der Bauhof brachte zudem Baumbewässerungssäcke an und füllt diese regelmäßig auf. Das Wasser tröpfelt ab der Auffüllung kontinuierlich und gibt den Inhalt komplett innerhalb weniger Stunden an das Erdreich ab. Das ist der Grund, dass der Wassersack häufiger leer aussieht als gefüllt.
- Zur Frage nach der Häufigkeit der Kontrollen
Antwort: Mitarbeiter der Abteilung Bautechnik sind in der Regel täglich auf der Baustelle, Mitarbeiter des Umweltamts kontrollieren die Baustelle aktuell mindestens zweimal wöchentlich. Die regelmäßige Kontrolle der Bäume im Stadtgebiet findet momentan einmal im Jahr statt. Im Zuge der Kontrollen werden eventuelle Missstände direkt vor Ort angesprochen, mit Fotos dokumentiert und Maßnahmen im Baumkataster der Stadt Haar notiert.
- Zur Frage, welche Erfahrungen beim ersten Bauabschnitt für die weiteren Bauabschnitte gemacht wurden.
Antwort: Die momentanen Schutz- und Bewässerungsmaßnahmen werden beibehalten bzw. übernommen, da man auch dort davon ausgehen kann, dass die Bäume einen geringeren Wurzelbereich vorweisen. Je nach Situation vor Ort können die Maßnahmen angepasst werden.
- Erklärung, warum zwei Bäume gefällt wurden.
Antwort: Die Bäume wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt. Teils waren die Bäume abgängig, teils hatten diese übermäßig viel Totholz im Kronenbereich. Vor der Fällung wurden die Bäume durch die beauftragte Baumpflegefirma auf Nester kontrolliert. Weitere Pflegemaßnahmen standen nicht in Relation und hätten nicht zum Erhalt eines vitalen Baumes beigetragen.
Generelle Anmerkungen des Umweltamts zum Thema: Wie bereits öfter kommuniziert, wurden die Bestandsbäume von Anfang an in die Planung integriert. Die Bäume werden dank der Schwammstadtkörper in Zukunft eine Standortaufwertung erfahren. Die Leibstraße der Zukunft wird mit ausreichend Bäumen ausgestattet sein. Aufgrund der Baustelle werden fehlende Bäume erst nach der Fertigstellung gepflanzt. Es steht außer Frage, dass Baumschutz in Haar aufgrund der Baumschutzsatzung und der geschulten Mitarbeitenden einen sehr hohen Stellenwert hat. Dieser wird von der gesamten Verwaltung mitgetragen und umgesetzt. Das Umweltamt steht bei konkreten Fragen gerne zur Verfügung und befürwortet den bereits geplanten zeitnahen direkten Austausch.
Neues zur Leibstraße, Lagerflächen und der Förderung
Eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Durchführung der Neugestaltung der Leibstraße vom 23.07.2026 wurde beantwortet. Die Fragen und die Antworten anbei:
- Wie viele der Eigentümer, deren Grundstücke im Zuge der Neugestaltung mit neuer Pflasterung versehen werden sollen, haben den Gestattungsvertrag oder eine sonstige Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme nicht unterzeichnet?
Antwort: Acht Vertragsunterzeichnungen stehen noch aus. Vier der Unterzeichnungen wurden bereits zugesagt, liegen aber noch nicht vor, zwei werden aktuell verhandelt mit positiver Tendenz, eine Reaktion steht noch gänzlich aus, eine klare Absage wurde erteilt.
- Wie viel Fläche ergibt sich daraus, die nicht mit neuer Pflasterung versehen werden kann?
Antwort: Stand heute werden 100 Quadratmeter nicht gepflastert, hier liegt die Absage des Eigentümers vor.
- Werden die Bedingungen des Gestattungsvertrags individuell angepasst oder ist das Vertragswerk für alle betroffenen Eigentümer dasselbe?
Antwort: Es gibt einen Mustervertrag. Bislang fanden keine individuellen Anpassungen statt.
- Kann sich die Aussparung einzelner Bereiche von der Neubepflasterung auf die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme auswirken?
Antwort: Nein, kann sie nicht, da die ausgesparten Flächen untergeordnet wären und es keine Verpflichtung gibt, private Flächen zu gestalten. Dies ist nur städtebaulich wünschenswert, die Grundzüge der Planung können umgesetzt werden.
- Hat die Förderstelle Aussagen getroffen, ob die Nutzung des Natursteinpflasters vollumfänglich förderfähig ist?
Antwort: Ja, die Verwendung von Natursteinpflaster ist vollumfänglich förderfähig, die eigentliche Nutzung aber nicht.
- Wurden die alternativen Lagerflächen zur Postwiese (Alte Tennisplätze am Jahngelände und Zirkuswiese an der B304), die jetzt verwendet werden, zuvor auf ihre Nutzbarkeit geprüft?
Antwort: Ja. Die Festwiese wurde geprüft. Sie wurde als Nutzung als permanente Lagerfläche für den Umbau der Leibstraße von 2026 bis 2028 verworfen und eignet sich nur als BE-Fläche für kleinere und temporäre Baustellen von wenigen Wochen bis Monaten. Sie wird während der Bauzeit des Leibstraßenumbaus von rund zweieinhalb Jahren zu häufig verpachtet (unter anderem Zirkusse, Korbflechter, Puppentheater, Volksfest 2027 und 2028 etc.). Die Tennisplätze auf dem Jahngelände wurden dagegen nicht geprüft und werden auch nicht von der Stadt Haar als BE-Fläche genutzt, da sie nicht im Eigentum der Stadt sind.
- Weshalb konnten diese alternativen Lagerflächen erst nach Beginn der Baumaßnahme und nach einer ersten Belegung der Postwiese genutzt werden?
Antwort: Die angesprochene Festwiese wird nicht für den Umbau der Leibstraße genutzt. Neu hinzugekommen ist die Lagerfläche auf den alten Tennisplätzen an der Brunnerstraße. Diese ermöglicht es, die Postwiese ab Herbst wieder herzustellen (Erde wird angedeckt und Rasen gesät). Tore und Ballfangzaun wurden zuvor nicht demontiert.
Die Entscheidung, die Postwiese zu nutzen, ist nicht leicht gefallen. Im Stadtgebiet Haars gibt es keine perfekt für Baustelleneinrichtungsflächen geeignete Grundstücke im städtischen Besitz, die sowohl von der Lage als auch bezüglich der Erreichbarkeit/Zuwegung für Baufahrzeuge optimal sind. Die Fläche an der Blumenstraße stand durch den unerwartet deutlich verzögerten Abtransport von Aushub der Baustelle am Ernst-Mach-Gymnasium nicht zur Verfügung und wird weiterhin für andere Baumaßnahmen verwendet.
Der Plan, die dem Bezirk gehörende Fläche nördlich dem S-Bahn-Bahnhof Haar zu nutzen, ließ sich nicht realisieren, nachdem bekannt wurde, dass der Bezirk die Fläche an die Deutsche Bahn verpachtet hat (Gleissanierung). Die Nutzung der Tennisplätze an der Brunnerstraße wäre möglich gewesen, erschien vor der nicht optimalen Erreichbarkeit für Baufahrzeuge durch die Anwohnerstraßen ebenso wie die Postwiese als nicht optimal.
So wurde bei der Abwägung davon ausgegangen, dass die verbleibenden Spielmöglichkeiten am Bolzplatz Waldluststraße, auf dem kleinen verbleibenden Streifen auf der Postwiese und vor allem auf der großen Freizeitfläche am Hubertusweg für Kinder und Jugendliche aus dem Jagdfeld ausreichen und wie bisher genutzt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass die Postwiese bereits für den Neubau der Grundschule am Jagdfeld (sogar komplett auf rund 2.900 Quadratmeter) genutzt und danach wieder hergestellt wurde, hat die Abteilung Bautechnik dann die Entscheidung für die BE-Fläche auf der Postwiese mit einem Umfang von rund 1.600 Quadratmetern getroffen.
Die Abteilung Bautechnik hat nach dem Beginn der Baumaßnahme Leibstraße mit den Verantwortlichen aller Institutionen, Unternehmen und dem Bezirk Oberbayern im Einvernehmen im Juli eine Neusortierung der Standorte für die jeweils für die Baumaßnahmen benötigten Baustelleneinrichtungsflächen vorgenommen. Diese führte dazu, dass die Postwiese nun ab Herbst wieder hergestellt werden kann.
- Welche Kosten entstehen der Stadt voraussichtlich für die Verlegung des gelagerten Materials auf die alternativen Lagerflächen?
Antwort: Keine, da das gelagerte Material nicht verlegt wird. Es wird im Zuge des aktuellen Bauabschnitts 1 wieder verwendet (verfüllt) oder entsorgt. Lediglich das Herrichten der Fläche „Alte Tennisplätze in der Brunnerstraße“ verursacht Kosten im Projekt Umbau der Leibstraße. Diese wären allerdings im späteren Kreuzungsumbau B304/B471 ohnehin angefallen. Die Bezifferung dieser Kosten steht noch aus.
Im Überblick: laufende und geplante Baumaßnahmen und die dafür vorgesehenen Baustellungeinrichtungs-Flächen
- Seit 2024 wird gemeinsam mit dem Landkreis München das Ernst-Mach-Gymnasium erweitert und saniert. BE-Fläche: EMG (Pausenhof, Parkplatz) und Blumenstraße (Aushub März bis Juni)
- Seit Juni 2026 wird die Leibstraße umgestaltet. BE-Fläche: Eisplatz an der Parkstraße, Postwiese (Juni bis Herbst) und alte Tennisplätze Brunnerstraße (ab September)
- Seit Juli 2026 bereitet die Stadt Haar die Busbuchten und Parkflächen am Rand dafür vor. BE-Fläche: Blumenstraße (war erst nach Abtransport Aushub Maßnahme 1 nutzbar) und Festwiese (war erst nach Volksfest nutzbar)
- Ab August 2026 werden die Stadtwerke Haar und die Bayernwerke mit der Fernwärme die B304 queren und ein kurzes Stück entlang der Bahnhofstraße bis zur Konradstraße verlegen (bis Ende 2026). BE-Fläche: Festwiese (zur Lagerung der Rohre, war erst nach Volksfest 2026 nutzbar) sowie auf der Postwiese (weitere Lagerfläche, wird im Herbst wieder weg sein)
- Ab September 2026 wird das Staatliche Bauamt Freising die Fahrbahndecke der B304 im Ortsgebiet sanieren. BE-Fläche: noch nicht bekannt, keine entsprechende Anfrage der beauftragten Firma bislang eingegangen
- Ab 2027 wird ein Großteil der Arbeiten für den Anschluss weiter Teile des Stadtgebiets an die Fernwärme stattfinden: Verlegung der Rohre unter dem Straßennetz. BE-Fläche: Blumenstraße
- Ab 2028 wird die Deutsche Bahn den Gleiskorridor von Rosenheim bis München sanieren. BE-Fläche: S-Bahn-Bahnhof Gronsdorf (neben P+R Parkplatz) und Nördlich S-Bahn-Bahnhof Haar (Eigentümer: Bezirk Oberbayern)
- Datum noch offen – Kreuzungsumbau B471/B304. BE-Fläche: Angedacht – alte Tennisplätze Brunnerstraße
Grüngut und Parkplätze am Waldfriedhof
Anfrage von Stadträtin Gerlinde Stießberger (CSU) bezüglich der Parksituation und Absperrung am Waldfriedhof: Im vorderen Bereich seien den Lehrkräften des Gymnasiums aufgrund des Wegfalls von Parkplätzen durch die Erweiterungsmaßnahme des Ernst-Mach-Gymnasiums acht Stellplätze zugewiesen und entsprechend ausgewiesen worden. Im hinteren Bereich bestehe hingegen ein absolutes Halteverbot; zudem sei die Fläche durch eine Kette abgesperrt. Insbesondere bei größeren Beerdigungen komme es dadurch zu Parkplatzengpässen. Frau Stießberger fragte, ob das so sein müsse.
Antwort der Friedhofsverwaltung und des Bauhofs: Der hintere Bereich des Parkplatzes am Waldfriedhof wird bereits seit Jahren als zentraler Grüngutsammelplatz des Bauhofs genutzt. Aus dem gesamten Stadtgebiet wird sowohl vom Bauhof als auch von Vertragsfirmen der Grünabfall dorthin verbracht, gesammelt und beizeiten zur Entsorgung abgefahren. Nachdem in letzter Zeit immer wieder mal Friedhofsbesucher dort geparkt haben (nach eigener Auskunft, weil da so schöne schattige Plätze sind!), dies aber für den Betrieb störend ist, sahen die Verwaltung sich gezwungen, die Fläche mit einer Kette abzusperren. Der abgesperrte Bereich wird in seiner Gänze auch weiterhin benötigt, einerseits wegen der Menge des regelmäßig anfallenden Grünabfalles, aber auch, weil der Bauhof das Grünzeug mit einem Anhänger anliefert und Platz zum Rangieren braucht. Jede Alternativfläche hätte weitere Wege, verbunden mit höheren Kosten, zur Folge.
Alles gut beim Kleingartenverein
Anfrage von Stadtrat Raul Würfl bezüglich des Baumwuchses und der Spielplatzsanierung beim Kleingartenverein: Er wies auf Anliegen hin, die ihm von einzelnen Mitgliedern des Kleingartenvereins Haar im Rahmen der Jahreshauptversammlung mitgeteilt worden seien.
- Die Bäume entlang der östlichen Grundstücksgrenze des Geländes seien seit längerer Zeit nicht zurückgeschnitten worden. Der dadurch verursachte Schatten führe zu Moosbildung auf den Gebäuden der betroffenen Parzellen.
Antwort: Die städtischen Bäume an der Kleingartenanlage wurden im Dezember 2025 im Rahmen der Regelsichtkontrolle durch den städtischen Baumkontrolleur Herrn Gödert, zu Aspekten der Verkehrssicherheit begutachtet. Grundsätzlich werden Bäume nicht pauschal zurückgeschnitten, um Laubfall oder Beschattung zu reduzieren. Eine unverhältnismäßige Beschattung konnte im Rahmen einer Luftbildbetrachtung nicht festgestellt werden. Unabhängig davon wird sich Herr Gödert mit dem Kleingartenvorstand in Verbindung setzen, um eine gemeinsame Vororteinsicht zu vereinbaren. Entsprechend der Baumschutzverordnung und der darin enthaltenen Ziele hat der Baumerhalt generell Vorrang vor einem erhöhten Arbeitsaufwand bei angrenzenden Grundstücken.
- Der östliche Teil des Parkplatzes an der Ottendichler Straße sei zugewachsen, die Pflege obliege hier der Verwaltung.
Antwort: Aus Sicht der Verwaltung ist die Nutzbarkeit des städtischen Teils des Parkplatzes vollumfänglich gegeben. Hier muss man klar die Leistungsfähigkeit des Bauhofs in Verhältnis zur Ordnungserwartung der Kleingartenanlage setzen. Ein Mähgang wurde eingeteilt.
- Zudem sei der hölzerne Rutschturm auf dem Spielplatz an der westlichen Grenze des Geländes (Akeleiweg) morsch und die Plattform nicht ausreichend gegen Abstürze über die Seitenkanten gesichert.
Antwort: Die Jahreskontrolle des Spielplatzes erfolgte am 6. Juni. Die letzte visuelle Inspektion erfolgte am 2. Juli. Die als morsch wahrgenommene Stelle ist bekannt. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine oberflächige, optische Erscheinung. Die Tragfähigkeit ist vollumfänglich gegeben. Eine zusätzliche Absicherung der Plattform ist nicht erforderlich. Die Geräte sind vom TÜV abgenommen und durch den Hersteller freigegeben. Im Zweifelsfall erfolgt durch die städtische Spielplatzkontrolle eine Sperrung von Spielgeräten oder ganzer Spielplätze, sobald entsprechende Bedenken vorliegen. Dies ist hier nicht der Fall. Einzig die Abnutzung der Sitzbänke wurde dokumentiert und zur Behebung an die Schreinerei gegeben.
Und so geht es weiter im Sitzungskalender: Am 19. August tagt um 15 Uhr der Ferienausschuss des Stadtrats im Raum Ahrntal im Rataus. Den Sitzungskalender im September eröffnet der Haupt-, Umwelt und Werkausschuss am 15. September um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Ich wünsche Ihnen schöne Ferien!