Dr. Bukowski bei der Stadterhebung.

An einem ungewohnten Wochentag – normalerweise tagen der Rat und seine Ausschüsse am Dienstag – traf sich der Stadtrat der Stadt Haar zu einer ersten Sitzung unter neuem Namen.

Die Verlegung um einen Tag auf Mittwoch hatte einen schönen Grund von historischem Ausmaß: Am Abend des 28. Januar überreichte uns Joachim Herrmann, Bayerischer Minister des Innern, für Sport und Integration, die Urkunde zur Stadterhebung (auf dem Foto: Der Moment, an dem sich der Minister ins Goldene Buch der Stadt Haar eingetrug). Aus der Gemeinde Haar wurde die Stadt Haar. Passend zu dem guten Wunsch des Ministers,

„Schreiben Sie die Erfolgsgeschichte Haars fort!“,

war die Tagesordnung des öffentlichen und nichtöffentlichen Teils der Sitzung mit 30 Punkten auch gleich gut gefüllt.

Im Bericht des Bürgermeisters stellte ich zuerst nochmal die Bürgerapp der Stadt Haar vor. Unter dem Motto „Haar to go – die Stadt immer dabei in der Hosentasche“ kann jeder, der ein Mobiltelefon oder Tablet nutzt, im App Store oder Google Play Store unter dem Suchbegriff „Stadt Haar“ die App kostenlos herunterladen. Was sind die Unterschiede zur Website der Stadt Haar? Auf der Internetseite stellt Haar alle Infos rund um die Verwaltung und das Leben in der Stadt zur Verfügung, auch die sehr spezifischen. Das heißt: Hier gibt es hunderte Seiten. Die App ist dagegen kurz und schnell, denn sie ist vor allem auf Dienstleistung ausgelegt. Mit einem Klick kann man Termine vereinbaren, Ansprechpartner oder Öffnungszeiten finden. Die benötigten Formulare liegen schnell vor, man sieht die Veranstaltungen und natürlich die News aus Haar. Per Push-Nachricht kann die Verwaltung zudem bei besonderen Ereignissen oder im Katastrophenfall Nachrichten übermitteln. Also aktivieren Sie unbedingt auch die Push-Funktion, wenn Sie die App geladen haben. Viele Mitbürger haben mich immer wieder nach einer App gefragt und freuen sich wie ich über die Umsetzung. Verbessern lässt sich eine App immer, aber ein sehr guter Anfang ist nun gemacht!

Stadträtin Gerlinde Stießberger hatte Anfang Januar Rückstaus auf der B304 Höhe Jagdfeld aufgrund geänderter Ampelphasen gemeldet und um Überprüfung gebeten. Wir sind der Sache nachgegangen. Das Staatliche Bauamt Freising teilte uns mit, dass an den Lichtzeichenanlagen alte Steuergeräte durch neue ersetzt wurden und im Zuge der Neuprogrammierung der Steuergeräte mutmaßlich geringfügige Unterschiede in den Steuerungen aufgetreten sind. Die Signalbaufirma hat es erneut überprüft und mitgeteilt, dass die Programme eins zu eins übernommen wurden. Die Lage hat sich beruhigt und alles fließt wieder so wie vorher. Danke, Gerlinde!

Neues Siegel: Haar ist GigabitRegionBayern

Gute Nachrichten erreichten uns bereits Ende November vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, unter dessen Führung sich auch das Bayerische Breitbandzentrum befindet. Die Behörde informiert Bürger und Unternehmen über den Breitbandausbau und berät sie. Ziel ist die flächendeckende Gigabitversorgung in Bayern. Haar ist hier schon weit vorn. Wir sind laut dem Breitbandzentrum eine von 200 Kommunen in Bayern, die bereits jetzt schon eine nahezu vollständige Gigabitversorgung bieten. Aufgrund des herausragenden Engagements darf die Stadt Haar nun neuerdings das Siegel GigabitRegionBayern führen. Die Gigabitversorgung führt zu hervorragenden Rahmenbedingungen für Unternehmen, fördert gleichwertige Lebensbedingungen für die Bürger und macht auch die Kommune zukunftsfähig. Wir werden das Siegel demnächst in der Presse- und Medienarbeit, bei Veranstaltungen und Ausstellungen nutzen.

Im folgenden Tagesordnungspunkt stellte Rainer Mendel, Geschäftsführer der Stadtwerke Haar, den Geschäftsbericht des Eigenbetriebs Entwässerung Haar (EEH) vor. Das Tochterunternehmen der Stadtwerke hat, wie der Name schon sagt, die Aufgabe, die Entwässerung im Gebiet der Stadt Haar und den Ortsteilen Gronsdorf, Salmdorf und Ottendichl durchzuführen. Der EEH erzielte in seinem 26. Geschäftsjahr bei Umsatzerlösen von 3,3 Millionen Euro einen Überschuss von rund 450.000 Euro. Dieser wird zum Großteil einer zweckgebundenen Sonderrücklage zugeführt, der Rest auf neue Rechnung vorgetragen. Für die Bürger hatte Rainer Mendel eine gute Nachricht dabei: Der Eigenbetrieb Entwässerung wird mit den aktuell gültigen Gebühren auch in den kommenden vier Jahren auskommen.

Kitas am Wieselweg und an der Rechnerstraße: Weiter geht’s im Sauseschritt!

Nach umfangreicher Vorberatung im Bauausschuss traf der Stadtrat im Anschluss jeweils einstimmig den Feststellungsbeschluss der 45. Flächennutzungsplanänderung (Kita Wieselweg) und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 212 für eine Kindertageseinrichtung südlich der Rechnerstraße, westlich der Waldstraße und nördlich der Egerlandstraße. Damit ist der nächste Schritt für zwei der wichtigsten Projekte der kommenden Jahre getan: In der Rechnerstraße wollen wir das nötige Baurecht für einen Neubau mit rund 550 m² Grundfläche und zwei Vollgeschossen mit Flachdach zu schaffen. Es sollen vier Kindergartengruppen und bei Möglichkeit auch eine Krippengruppe untergebracht werden. Aus diesem Grund mussten die bisherigen Festsetzungen bezüglich der Baugrenzen, der Fläche für die Tiefgarage, der Dachform, der Gartenzone und der Stellplätze geändert werden. Am Wieselweg planen wir einen Neubau an der Stelle der bisherigen Kindertageseinrichtung. Bereits Ende 2026 / Anfang 2027 soll dort eine sechsgruppige Einrichtung (zwei Krippen- und vier Kiga-Gruppen) eröffnet werden. Hier werden die bestehenden zwei Krippengruppen mit dem Neubau ersetzt. Vier Kiga-Gruppen kommen neu dazu. Dank der hervorragenden Arbeit des Bauamts und der Bautechnik kommen wir auch hier zügig voran und werden die beiden Projekte in den kommenden Monaten weiterentwickeln.

Wir bleiben im Baurecht: Einstimmig beschloss der Stadtrat im Anschluss, die Verwaltung zu beauftragen, eine neue kommunale Stellplatzsatzung und eine Kinderspielplatzsatzung zu erarbeiten und dem Rat vorzuschlagen. Hintergrund ist die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar 2025 durch das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern. Die Änderungen berühren das bestehende Ortsrecht der Stadt Haar in zwei Bereichen.

Kinderspielplätze: So wurde die bislang in der Bayerischen Bauordnung normierte Pflicht bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen einen ausreichend großen Kinderspielplatz anzulegen, gestrichen. Die Gemeinden können allerdings eine örtliche Bauvorschrift (Satzung) erlassen und damit die Pflicht, bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen einen Spielplatz angemessener Größe und Ausstattung zu errichten, auszustatten und zu unterhalten sowie die Lage des Spielplatzes, die Art der Erfüllung einschließlich der Ablöse dieser Pflicht festlegen beziehungsweise regeln.  Aus diesem Grund muss die Stadt Haar, wenn sie daran festhalten will, eine kommunale Satzung anordnen.

Stellplatzpflicht: Die gesetzliche Verpflichtung in der Bayerischen Bauordnung, Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen, wurde gestrichen. Die Gemeinden können jedoch die Pflicht durch eine Satzung anordnen. Die Zahl der notwendigen Stellplätze legt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch Rechtsverordnung fest. Wird eine geringe Zahl notwendiger Stellplätze durch eine gemeindliche Satzung festgelegt, ist diese Zahl maßgeblich.

Die Verwaltung und der Stadtrat haben für die Formulierung und Verabschiedung der Satzungen bis 30. September 2025 Zeit, dann treten die bisherigen Satzungen außer Kraft.

In der Diskussion: Neue Namen für die Kitas und Kindergärten

Breit diskutiert wurde der Vorschlag der Verwaltung, die Namen der neun städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zu ändern und unter einer gemeinsamen Vorgabe zu vereinheitlichen. Bisher war der Name der Straße oder der betreffende Ortsteil der Gemeinde Haar zugleich Teil des Namens der kommunalen Einrichtung. Mit der Namensänderung erhält die betreffende Einrichtung einen ausgewählten, sie besonders identifizierenden Namen. Dafür sprechen im Wesentlichen drei Gründe:

  1. Wiedererkennungswert: Einheitliche thematische Namen schaffen eine klare Identität für die Kitas und stärken ihren Wiedererkennungswert. Eltern, Kinder und die Öffentlichkeit können die kommunalen Einrichtungen leichter als zusammengehörig wahrnehmen.
  2. Gemeinsames Leitbild: Ein thematischer Zusammenhang in den Namen spiegelt oft eine einheitliche Vision (Ziel) wider. Die Zusammenarbeit zwischen den Kitas wird gefördert und verdeutlicht. Sie sind Teil eines größeren Netzwerks, das eine gleichgerichtete Wertevorstellung hat. So gibt es hausübergreifende Basis-Standards als Vorgaben der zu lebenden Pädagogik.
  3. Marketing und Kommunikation: Einheitliche Namen erleichtern die Kommunikation und das Marketing der Kitas, sowohl intern als auch extern. Sie sind prägnant und gut merkbar, was die Ansprache von Familien und potenziellen Mitarbeitenden erleichtert. Ein entsprechendes Namensschema zeigt Professionalität und durchdachte Planung.

Die Leitungen der Einrichtungen hatten in den vergangenen Wochen das Namensschema erarbeitet und in einem partizipativen Prozess mit den Mitarbeitern und Kindern abgestimmt. Abgeleitet von dem Wappen der Gemeinde Haar (Hardt / Harde / Hart = lichter Wald) war die Vorgabe, dass sich jede Einrichtung selbst einen Tiernamen eines einheimischen Waldtieres oder eines einheimischen Baumes überlegen soll. Das Tier oder der ausgewählte Baum sollte nach Möglichkeit einen engeren Bezug zur Einrichtung haben.

Die Vorschläge für die neuen Namen lauten:

Städtische Kindertageseinrichtung Haarer Eichhörnchen (ehemals: Gemeindliche Kindertageseinrichtung Casinostraße)

Städtische Kindertageseinrichtung Haarer Waldkäuze (ehemals: Gemeindliche Kindertageseinrichtung Ferdinand-Kobell-Straße)

Städtischer Kindergarten Haarer Zauneidechsen (ehemals: Gemeindekindergarten Heimgartenstraße)

Städtischer Kindergarten Haarer Otter (ehemals: Gemeindekindergarten Ottendichl)

Städtische Kindertageseinrichtung Haarer Spatzen (ehemals: Gemeindliche Kindertageseinrichtung Edith-Hecht-Straße)

Städtische Kindertageseinrichtung Haarer Füchse (ehemals: Gemeindekindergarten Salmdorf)

Städtische Kindertageseinrichtung Haarer Wildbienen (ehemals: Gemeindliche Kindertageseinrichtung Sofienstraße)

Städtische Kindertageseinrichtung Haarer Wiesel (ehemals: Gemeindliche Kindertageseinrichtung am Wieselweg)

Städtischer Kindergarten Haarer Wolpertinger (ehemals: Gemeindekindergarten Eglfing)

Aufgrund der Besonderheit und der Bedeutung der Person Edith Hecht hatte die Verwaltung zudem vorgeschlagen, an der Kita an der Edith-Hecht-Straße eine Gedenktafel anzubringen.

Der Stadtrat entschied, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und beauftragte die Verwaltung, den Vorschlag zu überarbeiten. Während die meisten Umbenennungen unstrittig waren, soll die Verwaltung nun insbesondere dem Umstand, dass die Kita an der Edith-Hecht-Straße an einer nach einem Opfer der sogenannten Kindereuthanasie benannten Straße liegt, Rechnung tragen. Werde die Kita umbenannt, werde der Name der Straße nicht mehr mitgeführt und damit auch das Andenken an das Opfer der NS-Diktatur, argumentierten einige Stadträte.

Kommunale Wärmeplanung – hier stehen wir

Deutlich weniger emotional verlief der nächste Tagesordnungspunkt. Patricia Pöllmann, Senior Projektmanagerin am Institut für Nachhaltige Energieversorgung (INEV), präsentierte dem Rat den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Haar. Damit in Deutschland die derzeit noch vorhandene Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwunden werden kann, hat der Gesetzgeber die Kommunen verpflichtet, strategisch zu planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (zum Beispiel dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei Erzeugung und Verteilung genutzt werden können. So sind alle Gemeinden bis 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzuweisen. Der Wärmeplan ist ein Fachkonzept ohne rechtliche Außenwirkung.

Frau Pöllmann führte aus, dass in Haar zuerst eine Bestandsanalyse nach Häuser- und Wohnungstypen und dem Wärmebedarf durchgeführt wurde. Aus dieser ergibt sich, dass in nahezu dem gesamten Stadtgebiet eine leitungsgebundene Versorgung mit Wärme Potenzial habe. Im nächsten Schritt würden nun Fokusgebiete bestimmt, eine Infoveranstaltung für die Öffentlichkeit geplant und der Austausch mit den Netzbetreibern begonnen. Der Stadtrat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Am 21. Januar hatte der Haupt-, Umwelt- und Werkausschuss den Bericht über die Spenden und Schenkungen, die die Gemeinde Haar 2023 erhalten hat, behandelt (siehe auch 61.000 Euro Spenden im Jahr 2023, mein Bericht über die Sitzung) und dem Stadtrat die nachträgliche Annahme empfohlen. Dem Beschluss folgte der Stadtrat nun einstimmig. 2023 erhielt die Gemeinde Haar insgesamt rund 61.000 Euro Spenden erhalten, zuzüglich des Übertrags aus dem Vorjahr (rund 63.000 Euro) betrug das Spendenvolumen in 2023 somit rund 124.000 Euro. Alle gespendeten Mittel wurden zweckgebunden verwendet und flossen in die jeweiligen Haushaltsstellen der Gemeinde Haar. Mein Dank geht an alle Spender für Ihre Großzügigkeit!

Neu: Die Sportehrung der Stadt Haar

Im letzten Tagesordnungspunkt des öffentlichen Teils der Sitzung hieß es, frei nach Rainhard Fendrich: „Es lebe der Sport!“. Die Verwaltung der Stadt Haar hatte vorgeschlagen, künftig eine Sportehrung durchzuführen. Anders als beispielsweise bei den „Richtlinien für die Würdigung außergewöhnlicher sportlicher Leistungen“ des Landkreises München soll es keine festen Kriterien oder Vorgaben geben. Diese Entscheidung ermöglicht es, eine breitere Palette an sportlichen Erfolgen zu honorieren, die oft im Schatten der großen Erfolge stehen. Des Weiteren soll damit vermieden werden, dass jedes Jahr immer die gleichen Teams bzw. Personen geehrt werden. Nach lebhafter Diskussion beschloss das Gremium mit großer Mehrheit Stimmen (25 Ja-, 3 Nein-Stimmen) folgenden Modus der Sportehrung:

1. Zu ehrender Personenkreis
a) Einzelpersonen, darunter auch Kinder und Jugendliche, sowie Mannschaften, die in sportlichen Wettkämpfen besondere sportliche Leistungen erzielen, werden durch die Stadt Haar geehrt.
b) Einzelpersonen können geehrt werden, wenn sie entweder in der Stadt Haar ihren Hauptwohnsitz haben oder einem Haarer Sportverein als Mitglied oder eine Haarer Schule besuchen und unter diesem Namen die entsprechenden Leistungen erzielen.

2. Verfahren
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Haar, Haarer Schulen sowie Sport- und Schützenvereine haben die Möglichkeit, bis spätestens Ende Februar eines jeden Jahres beim Sportamt der Stadt Haar Ehrungsvorschläge einzureichen. Diese Vorschläge sollten eine schriftliche Begründung enthalten, die etwa eine halbe DIN A4 Seite umfasst.

Für die Ehrung einer Person sollten die folgenden Angaben in den Vorschlägen enthalten sein:
a) Personalien (Name, Vorname, Geburtstag, Anschrift und Vereinszugehörigkeit oder Schulzugehörigkeit) der zu ehrenden Person.
b) Anlass, Art, Tag und Ort der zu ehrenden Leistungen.

Das Sportamt der Stadt Haar sammelt alle Vorschläge und erstellt eine Liste, die alle eingegangenen Nominierungen enthält. Zusätzlich wird das Sportamt einen Vorschlag mit
zu ehrenden Kandidaten erarbeiten, die besondere Leistungen gezeigt haben. Diese Liste wird dann dem Stadtrat vorgelegt, der die endgültige Entscheidung über die zu ehrenden Personen beziehungsweise Mannschaften trifft.


Der Sitzungskalender im Februar beginnt am 11.02. mit dem Bauausschuss (19 Uhr, Sitzungssaal im Rathaus). Am 13.02. findet um 14 Uhr an gleicher Stelle die Verbandsversammlung des Zweckverbands Ernst-Mach-Gymnasium Haar statt. Am 18.02. folgt dann die Sitzung des Haupt-, Umwelt- und Werkausschusses und am 25.02. schließlich die nächste Stadtratssitzung. Beide, wie immer, ab 19 Uhr im Sitzungsaal. Schauen Sie doch mal vorbei, ich würde mich freuen!